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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FlipperNRW
06.05.2009, 19:10 Uhr

Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Hallo zusammen,

ich habe heute meine 1. PP versemmelt. Im endeffekt durch einen nicht verschuldeten Unfall oder besser gesagt durch meine Hektik einer Situation die ich nicht kannte ...

Aber mal von vorne, woraus sich dann einige Fragen ergeben:

Auf einer Hauptstrasse stand auf der gesamten rechten Fahrbahn ein LKW welcher von der Polizei kontrolliert wurde, ich blinkte also links und zog auf die linke Spur ( Gegenverkehr ) der Polizist welcher neben dem LKW stand hat mich angeschaut und mit den Armen vor sich herum gewirbelt ( Dieses typische "NEIN" Zeichen ) ich dachte also ich solle zurück auf meine Fahrbahn , also legte ich den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Schrittgeschwindigkeit zurück auf "meine" rechte Fahrbahn , es war noch genügend Platz. Mein Fahrlehrer drehte sich mit um , kurz bevor ich auf meinem Streifen komplett zurück war machte es "PENG" ich streifte den PKW der hinter mir stand, mein Fahrlehrer sagte mir , dass dieser während meiner Rückwärtsfahrt nach vorne gefahren sei, da er ansonsten eingegriffen hätte...somit wäre es nicht meine Schuld

Punkt um: Prüfer sagte er habe nicht nach hinten geschaut, er weiss nicht wer Schuld hat ... "Nicht genügend den rückwärtigen Verkehr beachtet wobei Sachschaden entstanden ist" ist meine offizielle "Durchfallbegründung".

Naja, nun 3 Fragen dazu ...
Zum einen was heisst dieses rumfuchteln der Arme des Polizeibeamten , habe ich also richtig gehandelt ?
Zum zweiten wer hatte Schuld an diesem Unfall

und 3. ist es richtig das der Prüfer immer abbrechen muss wenn ein Unfall passiert ? ( Ich meine bisher denke ich aufgrund der Aussage meines Fahrlehrers das ich keine Schuld habe, deswegen die Frage ob es auuch bei nichtverschuldeten Unfällen zwingend zum Abbruch kommen muss )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.05.2009, 20:24 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

abbruch bei unfall ist zwingend vorgeschrieben. der aap hat dir die schuld zugewiesen weil du (und dein fl)allem anschein nach nicht ausreichned genug den verkehr beobachtest hast.

mfg

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07.05.2009, 00:05 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Irgendwie verstehe ich deine Denkweise nicht. Du musst beim Zurücksetzen schauen, ob die Situation hinter dir sich verändert. Du kannst ja auch nicht einfach mit geschlossenen Augen vorwärts fahren, weil eine Minute vorher war da noch kein Kind. Stell dir mal vor, da wäre ein Kind hinter deinen Rücken auf die Fahrbahn gesprungen! Egal, wie rum man fährt, man hat immer den Verkehr zu beobachten!

Von Wahrscheinlichkeiten kann man sich nichts kaufen. Und Unfälle ohne Teilschuld gibt es fast nie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
07.05.2009, 08:50 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Was ist das für ein Fahrlehrer, der anscheinend nicht weiß, dass man nur rückwärts fahren darf, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist?

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07.05.2009, 17:54 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Hallo zusammen

erstmal Danke für die antworten... Was ich für nen Fahrlehrer habe ?!? Naja ich denke nen guten weil ich eigentlich fahren kann und dieses einfach eine Situation war wo ich überrascht war und zu hektisch reagiert habe. Naja ich werde mal sehen wie es in meiner 2. PP läuft, Termin am 20.05 ;o)

Grüsse
Flipper

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07.05.2009, 22:11 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Die Prüfung wird zwar direkt abgebrochen, was aber nicht heißen muß, daß man auch gleichzeitig durchfallen muß!
In Deinem Fall kann ich das Urteil des Prüfers nachvollziehen.

In der Prüfung von einem meiner Prüflinge geschah auch ein Unfall. Circa 300 m vor dem TÜV, also vor dem Ende der Prüfung. Wir standen an der rote Ampel und ein Bus fuhr uns ins Heck.
Die Prüfung wurde als bestanden gewertet, weil alle relevanten Teile der Fahrerlaubnisprüfung erledigt waren und die Mindestprüfzeit auch erreicht war.

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08.05.2009, 15:57 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Naja bei mir war es am Anfang der Prüfung , bin 7 min gefahren ;o)))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
08.05.2009, 18:10 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Wie hoch ist bitte eine "Mindestprüfungszeit"?
Das sind doch nicht die 45 Min für Klasse B, bzw. 60 für Klasse A, oder?
Ich kenne einen A-Schüler, der die PP nach 30 Minuten mit einem "Bestanden" beendet hat.
Es war allerdings im Juli, mit mehr als 35°C.

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09.05.2009, 11:01 Uhr

zu: Prüfungsabbruch bei einem Unfall ...

Hab die normalen Fahrzeiten nicht 100%ig im Kopf, aber kann mich erinnern, daß mir ein Prüfer sagte, daß die Prüfungsfahrt ca. 1/3 der Prüfungszeit ausmachen würde.

Sprich bei Klasse B: 45 Minuten Prüfung davon ca. 30 Minuten Fahrt, Rest: Vorstellung, Vorbesprechung, Sichtprüfung, Einparken, Umkehren, Nachbesprechung...

Einmal kam ich auch mit einem Prüfling nach 20 Minuten zurück zum TÜV und der Prüfer sagte, daß er innerhalb der Mindestprüfzeit alles wichtige gesehen hatte und er die Prüfung jetzt beenden würde, weil es der Leistung des Probanden angemessen wäre (Er fuhr wirklich gut), ihn nicht unnötig auf die Folter zu spannen.


... ich weiß: Hörensagen, hab aber gerade keine Zeit Fakten zu suchen! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt