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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern big-bastian
11.11.2008, 19:59 Uhr

Knöllchen berechtigt?

Hallo,

ich habe heute ein Knöllchen bekommen.

Mein Parksituation:

11.11.2008 Dienstag ( Werktag )
Ankunft: 9 Uhr
Abfahrt: 13 Uhr

Hier das Schild:
http://img58.imageshack.us/img58/5683/schildgu7.jp
g


Ist das Knöllchen berechtigt? In meinen Augen darf ich da Parken.

mfg
basti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.11.2008, 20:34 Uhr

zu: Knöllchen berechtigt?

Ich glaube kaum, dass die Beschilderung tatsächlich so war, wie sie auf obigem Bild zu sehen ist.

Welchen Sinn sollte das Zusatzzeichen haben, das den Bewohnern mit Parkausweis etwas "frei" gibt, sie also von einem Verbot ausnimmt, obwohl hier gar kein Verbot ausgeschildert ist? Ich kann auch nicht erkennen, warum man tagsüber das halbseitige Parken erlauben sollte, abends und nachts aber nicht.

Entweder du hast direkt bei der Schilderkombination etwas verwechselt bzw. vergessen oder aber die Stelle liegt in einem Zonenhaltverbot. In diesem Fall kann das Schild Zonenhaltverbot auch hunderte von Metern entfernt gestanden haben, sodass du es evtl. übersehen hast.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/zonenhaltve
rbot.php


Vor einem Einspruch also nochmal genau die Situation überprüfen. Wie lautet denn der Vorwurf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern big-bastian
11.11.2008, 20:47 Uhr

zu: Knöllchen berechtigt?

Habe ein foto vom Schild gemacht:

http://img371.imageshack.us/img371/8136/dsc00902tj
0.jpg

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11.11.2008, 21:10 Uhr

zu: Knöllchen berechtigt?

Ich wiederhole die Frage: Wie lautet der Tatvorwurf bzw. die Tatbestandsnummer?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.11.2008, 00:15 Uhr

zu: Knöllchen berechtigt?

Warum die Beschilderung in dieser Form keinen Sinn ergäbe, habe ich weiter oben schon erläutert, lieber Kahleberger. Außerdem hatte ich zusätzlich ein "entweder - oder" hinzugefügt: "Entweder du hast direkt bei der Schilderkombination etwas verwechselt bzw. vergessen oder aber die Stelle liegt in einem Zonenhaltverbot."

Wenn die Stelle nicht in einem Zonenhaltverbot liegen sollte, dann hätte die Beschilderung folgende absurde Bedeutung:

1. Werktags von 8 bis 19 Uhr dürfte man ab hier halten und parken, wobei das Fahrzeug halbseitig auf dem Gehweg abzustellen ist. Bewohner mit Parkausweis Nr. 6 dürften das Fahrzeug aber auch wahlweise am Fahrbahnrand abstellen.

2. Werktags von 19 bis 8 Uhr, sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist am Fahrbahnrand zu parken, wobei man jetzt noch erörtern könnte, ob Bewohner mit Parkausweis Nr. 6 auch in dieser Zeit halbseitig auf dem Gehweg parken dürften.

Zu dieser Schilderkombination gehört mindestens ein weiteres Zeichen, das auf dem Foto nicht zu sehen ist, und das kann bei korrekter Beschilderung nur das Zonenhaltverbot sein. Das wird uns der TE hoffentlich noch mitteilen.

Unabhängig davon erkenne ich hier noch etwas anderes, nämlich dass Kahleberger immer wieder zwanghaft dummes Zeug redet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.11.2008, 14:40 Uhr

zu: Knöllchen berechtigt?

»Text: parken im anwohnerbereich« «

Dann gilt das, was ich oben schon schrieb: Der TE muss ein weiteres Schild übersehen haben, wobei man dann erst mal prüfen müsste, ob das andere Schild an dieser Stelle überhaupt noch gilt. Anderenfalls wäre die Zeichenkombination unklar bzw. unsinnig.

Ein "frei"-Zeichen setzt immer ein Verbotszeichen voraus, was hier aber nicht vorhanden ist. Selbst wenn man zu der (irrtümlichen) Annahme gelangen würde, dass Nicht-Bewohner hier nur von 8 bis 19 Uhr parken dürften, wäre das Knöllchen ja nicht berechtigt, denn der TE parkte ja dort werktags von 9 bis 13 Uhr.

Wenn man werktags von 8 bis 19 Uhr nur Bewohnern das Parken gestatten möchte, dann geht das jedenfalls mit dieser Zeichenkombination nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte

Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109

Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte