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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern UR
04.11.2008, 12:54 Uhr

Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Ich habe davon gehört, dass es bei der im Fahrzeugschein / Fzg-Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragenen maximalen zulässigen Anhängelast um einen Wert handelt, der nur bis zu einer Steigung / einem Gefälle von 8% seine Gültigkeit hat.
Ist das So?
Wo steht das?
Wie berechnet man die zul.GM in Bezug auf Steigung / Gefälle, wenn es mehr als 8% sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2008, 14:16 Uhr

zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Die StVZO unterscheidet nicht nach der Stärke des Gefälles oder der Steigung. Entweder ist eine solche Unterscheidung Bestandteil der Betriebserlaubnis, dann stehen beide Werte in den Fahrzeugpapieren.

Oder es handelt sich nur um eine Empfehlung des Fz.-Herstellers, dann würden die verschiedenen Werte in der Betriebsanleitung stehen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf ein Verbot für Reiter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind