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Das FAHRTIPPS-Forum
 assassins
08.10.2008, 05:32 Uhr
Führerscheinentzug
Hallo!
Ich brauche dringend Hilfe... ich kenne mich darin nicht so gut aus, ich habe auch schon etwas darüber im Internet gefunden, aber zur Sicherheit frag ich lieber nochmal nach.
Mir wurde im Juni 2008 aufgrund von Alkohol der Eu Führerschein genommen, ich habe noch keine Post bekommen oder so, aber darum geht es jetzt eigentlich nicht..
Ich habe mittlerweile erfahren das man durch Führerscheinentzug noch Mofa (also 25 Km/h) fahren darf, und über Traktoren habe ich das auch gelesen... es ist bei mir definitiv ein Führerscheinentzug - kein -Fahrverbot-
Da ich eigentlich auf Traktoren angewiesen bin(geht eigentlich nicht ohne) und immer wieder auf der Straße fahren muss, wäre es natürlich toll wenn das erlaubt wäre..
Darf ich also trotz Führerscheinentzug noch Traktoren bzw Landmaschinen bis 20 oder 25 Kmh fahren??
Hier hab ich das gefunden:
Führerscheinentzug
Falls der Führerschein einmal eingezogen wurde, so muss dieser nach Ablauf der Frist, die in den meisten Fällen sechs Monate beträgt, neu beantragt und ausgestellt werden. Jedoch kann es passieren, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Stein in den Weg legt und gewisse Auflagen für eine neue Ausstellung des Führerscheins fordert. Diese Auflagen könnten aus dem erfolgreichen Bestehen einer MPU sein oder die Teilnahme an diversen Nachschulungen.
Merke:
Der Entzug des Führerscheins erfolgt im Gegensatz zum Fahrverbot klassenweise. Das bedeutet, dass falls der Auto-Führerschein entzogen wurde, man weiterhin mit dem Mofa (Traktor) weiterfahren darf. Ein Fahrverbot jedoch umfasst das Führen aller Fahrzeuge
Also müsste das ja stimmen oder???
lg, Andreas

 carhol
08.10.2008, 09:09 Uhr
zu: Führerscheinentzug
nö, stimmt so nicht.
entzug der fahrerlaubnis bedeutet, dass du kein fahrerlaubnispflichtiges fahrzeug fahren darfst.
mofa darfst du nur fahren (weil kein führerschein) wenn du eine mofa-prüfbescheinigung erworben hast (oder schon ziemlich alt bist).
mfg
 durbanZA
09.10.2008, 23:38 Uhr
zu: Führerscheinentzug
wo kommt denn dieser Schwachsinn her?
- Ein Fahrverbot ist das pauschale Verbot, im fraglichen Zeitraum Kraftfahrzeuge zu führen. Danach ist alles in Butter.
- Der Entzug der Fahrerlaubnis ist wörtlich zu nehmen. Grundsätzlich wird die FE aller Klassen entzogen; nur in Ausnahmefällen können einzelne Klassen vom Entzug ausgenommen werden.
Die Sperrfrist kann zwischen 3 Monate und lebenslänglich liegen.
Für ein Mofa wird nur eine Prüfbescheinigung verlangt, aber keine Fahrerlaubnis.
Daher dürfen -mit Prüfbescheinigung- Mofas während des Entzuges geführt werden.
Mit Traktoren ist es anders. Da diese Fahrzeuge fahrerlaubnispflichtig sind, sind auch landwirtschaftl. Fahrzeuge vom Entzug erfasst.
 to
12.10.2008, 15:58 Uhr
zu: Führerscheinentzug
@ Peg
Gib es zu! Das weisst Du auch nur deshalb, weil Du damals schon dawarst.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Geradeaus fahren oder links abbiegen
Vorsichtig nach rechts abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte
Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt
Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat
Eine Baustelle, die nach 100 m endet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
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