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Das FAHRTIPPS-Forum
assassins
08.10.2008, 05:32 Uhr
Führerscheinentzug
Hallo!
Ich brauche dringend Hilfe... ich kenne mich darin nicht so gut aus, ich habe auch schon etwas darüber im Internet gefunden, aber zur Sicherheit frag ich lieber nochmal nach.
Mir wurde im Juni 2008 aufgrund von Alkohol der Eu Führerschein genommen, ich habe noch keine Post bekommen oder so, aber darum geht es jetzt eigentlich nicht..
Ich habe mittlerweile erfahren das man durch Führerscheinentzug noch Mofa (also 25 Km/h) fahren darf, und über Traktoren habe ich das auch gelesen... es ist bei mir definitiv ein Führerscheinentzug - kein -Fahrverbot-
Da ich eigentlich auf Traktoren angewiesen bin(geht eigentlich nicht ohne) und immer wieder auf der Straße fahren muss, wäre es natürlich toll wenn das erlaubt wäre..
Darf ich also trotz Führerscheinentzug noch Traktoren bzw Landmaschinen bis 20 oder 25 Kmh fahren??
Hier hab ich das gefunden:
Führerscheinentzug
Falls der Führerschein einmal eingezogen wurde, so muss dieser nach Ablauf der Frist, die in den meisten Fällen sechs Monate beträgt, neu beantragt und ausgestellt werden. Jedoch kann es passieren, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Stein in den Weg legt und gewisse Auflagen für eine neue Ausstellung des Führerscheins fordert. Diese Auflagen könnten aus dem erfolgreichen Bestehen einer MPU sein oder die Teilnahme an diversen Nachschulungen.
Merke:
Der Entzug des Führerscheins erfolgt im Gegensatz zum Fahrverbot klassenweise. Das bedeutet, dass falls der Auto-Führerschein entzogen wurde, man weiterhin mit dem Mofa (Traktor) weiterfahren darf. Ein Fahrverbot jedoch umfasst das Führen aller Fahrzeuge
Also müsste das ja stimmen oder???
lg, Andreas
carhol
08.10.2008, 09:09 Uhr
zu: Führerscheinentzug
nö, stimmt so nicht.
entzug der fahrerlaubnis bedeutet, dass du kein fahrerlaubnispflichtiges fahrzeug fahren darfst.
mofa darfst du nur fahren (weil kein führerschein) wenn du eine mofa-prüfbescheinigung erworben hast (oder schon ziemlich alt bist).
mfg
durbanZA
09.10.2008, 23:38 Uhr
zu: Führerscheinentzug
wo kommt denn dieser Schwachsinn her?
- Ein Fahrverbot ist das pauschale Verbot, im fraglichen Zeitraum Kraftfahrzeuge zu führen. Danach ist alles in Butter.
- Der Entzug der Fahrerlaubnis ist wörtlich zu nehmen. Grundsätzlich wird die FE aller Klassen entzogen; nur in Ausnahmefällen können einzelne Klassen vom Entzug ausgenommen werden.
Die Sperrfrist kann zwischen 3 Monate und lebenslänglich liegen.
Für ein Mofa wird nur eine Prüfbescheinigung verlangt, aber keine Fahrerlaubnis.
Daher dürfen -mit Prüfbescheinigung- Mofas während des Entzuges geführt werden.
Mit Traktoren ist es anders. Da diese Fahrzeuge fahrerlaubnispflichtig sind, sind auch landwirtschaftl. Fahrzeuge vom Entzug erfasst.
to
12.10.2008, 15:58 Uhr
zu: Führerscheinentzug
@ Peg
Gib es zu! Das weisst Du auch nur deshalb, weil Du damals schon dawarst.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte
Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?
Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?
Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?
Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte
Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?
Wie der
- rote Pkw
- grüne Pkw
- blaue Pkw
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