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Das FAHRTIPPS-Forum
 bolek
13.10.2008, 12:06 Uhr
Wann verfällt die Strafe??
Hallo Zusammen,
ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!
LG

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Hier beginnt eine Zone mit einer
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben
Auf ein Verbot für Reiter
Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist
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