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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern weisser-Phoenix
04.07.2008, 14:55 Uhr

Verkürzte Ausbildung?

Ich bin seit 24.09.1992 im Besitz der Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 2 in dem roten Führerschein, also heute wäre das dann demzufolge BCE... Die Führerscheinstelle sagte mir, dass ich vor einem gewissen Stichtag liege und somit einen einen leeren Bus ohne Passagiere fahren darf...
Ist es in diesem Falle möglich, dass ich durch den Erwerb einer Personentransportberechtigung automatisch in den Besitz der Klasse D komme, oder habe ich anderweitig die Möglichkeit durch eine Art "verkürzte Ausbildung" oder lediglich eine Überprüfung in den Besitz der Klasse D zu kommen? Was muss ich dafür tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2008, 15:28 Uhr

zu: Verkürzte Ausbildung?

Der Vorbesitz der Klasse 2/CE hat in deinem Fall zur Folge, dass die praktische Ausbildung in der Klasse D deutlich reduziert ist. Die minimale Anzahl der Fahrstunden kannst du dir aus folgender Tabelle heraussuchen:
http://www.bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/
anlage_5_20.html


Natürlich ist auch eine Theorieausbildung und -Prüfung notwendig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren