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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.06.2008, 02:54 Uhr

Personenzahl bei Klasse T

Ein Bekannter von mir ist Landwirt und befördert des Öfteren um die 12 - 15 Personen in einem geschlossenen Bauwagen. Der Bauwagen wird von einem Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gezogen. Im Bauwagen sind Sitzgelegenheiten vorhanden, allerdings keine Gurte.

Frage:
Ist die Mitnahme von 12 Personen überhaupt erlaubt? Mein Bekannter sagt, er habe sich informiert: Solange es sich um einen geschlossenen Anhänger handelt, dürfe man mehr als 8 Personen mitnehmen.

Dies kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen. Was sagt Ihr dazu?

Danke für die Antworten.


Gruß,

diezge

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29.06.2008, 10:34 Uhr

zu: Personenzahl bei Klasse T

§ 21 stvo
....Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

kommt also auf den grund der personenbeförderung an.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

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