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Das FAHRTIPPS-Forum
cora
11.06.2008, 20:31 Uhr
rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
hallo an alle,
meine Fahrschule ist zwar schon einige Jahre her,aber möchte doch gern wissen,wie habe ich mich in einer Spielstrase zu verhalten.Meine Frage:ich fahre in einer Spielstrasse rein nach ca.40 meter kommt von rechts diese Spielstrasse zurück.Ich weiss nicht genau wie ich es beschreiben soll,also die Spielstrasse macht einen großen Kreis um die Häuser die links und rechts sich befinden und kommt wieder dort raus wo der Kreis anfing dann noch ca. 40 meter gerade aus,ist auch noch Spielstrasse,dannach kommt eine 30 Zohne und eine Kreuzung.Hat jetzt der Vorfahrt der von rechts kommt oder wer,oder gibt es für keinen vorfahrt?Ich fahre immer halb um den Kreis bis ich da hinkomme wo ich hin muß,achte aber auch auf den verkehr.Nun gabs aber an der Stelle Probleme und mich interessiert ,ob da überhaupt vorfahrtsregeln gibt.
Danke für eure Antwort
gruß cora
cora
11.06.2008, 21:23 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Hallo ich nochmal,
sorry,habe gerade erfahren das es nicht spielstrasse heißt sonder,verkersberuhigte Zone.Die Strasees müßt ihr euch als ein kleines (p) vorstellender gerade Strich ist noch ca.40 meter bis die 30 Zohne anfängt.
cora
cora
11.06.2008, 21:26 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
hi Kahleberger,
das meinte ich nicht,ich meinte innerhalb der beruhigten Zone.
danke aber trotzdem für deine schnelle Antwort.
gruß cora
durbanZA
12.06.2008, 00:10 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
ist denn der ganze "kreis" als VBB gekennzeichnet oder nur die beiden abzweigenden "Arme"?
Wer einen VBB verlässt, um auf die Fahrbahn einzufahren, muss Vorrang gewähren, dort gilt rvl nicht.
jules17
12.06.2008, 11:33 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Innerhalb des VBB gilt aber rechts vor links, wenn beide Straßen sich innerhalb des VBB befinden.
Ich glaube, das meint cora.
durbanZA
12.06.2008, 17:28 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
» Innerhalb des VBB gilt aber rechts vor links, wenn beide Straßen sich innerhalb des VBB befinden «
Das ist aber nicht ganz unstrittig.
jules17
12.06.2008, 18:11 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
"Das ist aber nicht ganz unstrittig. "
? Wie ist die Vorfahrt denn dort sonst geregelt? solange keine Schilder stehen?
cora
12.06.2008, 19:46 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Hallo,
dort sind keine Schilder,du kannst rechts einbiegen sowie geradeaus fahren um den Kreis also wie du möchtest,einmal so rum ,das andere mal von der anderen seite.Was heißt VBB?
cora
cora
12.06.2008, 19:48 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
VBB -Verkehrsberuhigter Berreich ja so ist es bei uns 7 kmh
cora
12.06.2008, 19:58 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Hi,
der Kreis und der gerade Strich ist verkehrsberuhigte Strasse,am anfang des Striches vor dem Kreis befindet sich das Schild Blau mit Kinder,Ball usw.Vor dem Strich ist eine 30 Zone
cora
durbanZA
13.06.2008, 02:01 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Das heißt, die Einmündungen sind komplett im verkehrsberuhigten Bereich, ja?
» Wie ist die Vorfahrt denn dort sonst geregelt? solange keine Schilder stehen? «
Ich wollte da eigentlich nicht nährer drauf eingehen, da das die Beantwortung nur unnötig verkomplizieren würde.
Es gibt aber wohl eine nicht unbedeutsame Ansicht, die von großen Verkehrsrechts-Meistern vertreten wird, die die Thematik problematisiert:
Vorfahrt gilt nach § 8 Abs. 1 StVO nur an Kreuzungen und Einmündungen;
Kreuzungen und Einmündungen sind, so definieren es die einschlägigen Kommentare, Schnittstellen unterschiedlicher Fahrbahnen.
Hier ist aber der Haken:
Innerhalb eines VBB gibt es keine Fahrbahnen, sondern nur Mischflächen, die alle Verkehrsteilnehmer gemeinsam nutzen.
Somit ist § 8 Abs. 1 StVO in VBBs nicht einschlägig, also kein rvl.
Was bleibt, ist die gegenseitige Verständigung nach § 1 StVO.
Da es in der Praxis in aller Regel dennoch auf rvl hinausläuft (das ist ja auch eine Form der "gegenseitigen Verständigung"), ist dieses Problem nicht eins der gravierendsten im Verkehrsrecht.
Wollte es nur mal angedacht haben.
Fazit für Cora: Mit rvl macht man nix verkehrt, man sollte aber hier sich nicht unbedingt darauf verlassen.
Bei der Ausfahrt aus dem VBB ist kreuzenden Verkehrsteilnehmern Vorrang zu gewähren.
mfG
Durban
Kenobi
13.06.2008, 04:42 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Kreuzungen und Einmündungen mit Straßen ohne Fahrbahn gibt es jedesmal dann, wenn ein Wald- oder Feldweg auf eine befestigte Straße trifft. Deshalb sind diese in § 8 Abs. 1 Nr. 2 auch ausdrücklich aufgezählt. Der Gesetzgeber wendet nämlich Vorfahrtsregelungen grundsätzlich* auf Straßen an, nicht auf Fahrbahnen.
Dabei ist es unerheblich, welchen Straßenteil ein Verkehrsteilnehmer dabei benutzt. Ein Radfahrer, der auf einem Radweg (also zweifelsfrei nicht auf der Fahrbahn) einer Vorfahrtsstraße folgt, hat Vorfahrt an allen Kreuzungen und Einmündungen. Ebenso wird bei RvL verfahren, wobei beim Abbiegen gegenüber dem Radfahrer auch noch § 9 Abs. 3 greift.
Übertragen auf den verkehrsberuhigten Bereich: In dem können weiterhin Straßen existieren, bestehend aus dem einzigen Straßenteil »Mischfläche.« Auf diese lassen sich die § 8 und 9 dennoch anwenden. Anders sieht es hingegen in Parkhäusern aus, die sich außerhalb von Straßen befinden (auch ein beliebtes Thema).
Also ist meiner Ansicht nach das örtliche Erscheinungsbild entscheidend.
Eine andere witzige Geschichte ist allerdings das Verkehrszeichen »EinBAHNstraße«. Dieses wird vielerorts in verkehrsberuhigten Bereichen verwendet. Denn wie der Name schon sagt, legt dieses Zeichen nur die vorgeschriebene Fahrtrichtung auf der FahrBAHN fest, die natürlich zweifelsfrei in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht existiert.
* grundsätzlich im juristischen Sinne
durbanZA
14.06.2008, 01:06 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Tja, ich hab mir den Streit nicht ausgedacht, aber er besteht.
» Kreuzungen und Einmündungen mit Straßen ohne Fahrbahn gibt es jedesmal dann, wenn ein Wald- oder Feldweg auf eine befestigte Straße trifft. Deshalb sind diese in § 8 Abs. 1 Nr. 2 auch ausdrücklich aufgezählt. Der Gesetzgeber wendet nämlich Vorfahrtsregelungen grundsätzlich* auf Straßen an, nicht auf Fahrbahnen. «
Tja, wenn Du einen Straßenverkehrsrechtler fragst, dann wird der die Kreuzung im VBB vermutlich verneinen, da man hier überwiegend der Auffassung ist, dass zur Kreuzung eine Fahrbahn gehört.
(Definition: » Kreuzungen sind die Schnittflächen zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen ( OLG Hamm DAR 69 279; OLG Bamberg VRS 43 402 u.a.). « )
Welche Konsequenzen daraus bezüglich der Vorfahrt folgen, ist der Knackpunkt dabei.
Wenn Du jedoch beispielsw. einen VErwaltungsrechtler fragst, wird der Dir eine ganz andere, weitere Definition des Begriffs "Kreuzung " geben.
(»Kreuzungen sind jede Art von Schnittpunkten einzelner Straßen.«)
Und wenn man mal darauf achtet, merkt man, dass selbst das geschriebene Straßenverkehrsrecht den Begriff "Kreuzung" nicht einheitlich verwendet.
Die Situation mit dem Radweg ist übrigens ein schiefer Vergleich, da der Radweg ein besonderer, der Fahrbahn zugehöriger Straßenteil ist.
Wie Du schon andeutest: Unstrittig ist die Frage bezüglich Parkhäusern, besser gesagt: Auf "nicht straßenähnlich" angelegten Parkplätzen. Hier ist man sich weitgehend einig, daß § 8 Abs. 1 StVO nicht anzuwenden ist.
Mit Deiner Meinung kannst Du gut leben, sie wird auch von einigen der großen Kommentatoren des StVR vertreten. Wie gesagt, ich wollte nur darauf hinweisen, daß es diesen Streit gibt.
Ganz interessant wird es übrigens, wenn man die Frage erweitert, ob innerhalb eines VBB die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt sein darf.
» Denn wie der Name schon sagt, legt dieses Zeichen nur die vorgeschriebene Fahrtrichtung auf der FahrBAHN fest ... «
Damit stellst Du aber auch eine gewagte These auf ;)
mfG
Durban
Kenobi
14.06.2008, 02:05 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Zur Einbahnstraße ist § 41 Abs. 2 Nr. 2 eindeutig:
Zeichen 220
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.
»Die Situation mit dem Radweg ist übrigens ein schiefer Vergleich, da der Radweg ein besonderer, der Fahrbahn zugehöriger Straßenteil ist.«
Wie ist das gemeint? Radwege ohne zugehörige Fahrbahn gibt es bspw. auf Bahntrassen. Bestandteil der Fahrbahn sind nur Schutzstreifen und Radstreifen (nicht aber Seitenstreifen) sein, was übrigens auch Auswirkungen auf die Anwendung von § 5 hat.
Aber gut, beim Thema Radfahrer ist das Straßenverkehrsrecht eh inkonsistent, stellenweise fehlerhaft und gegentlich widersprüchlich. Insofern ist da Streiterei ziemlich sinnlos. ;-)
Fahrmeister
15.06.2014, 15:19 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Ein Verkehrsberuhigterbereich Z.325.1 sagt aus, dass dieser Bereich den Fußgänger weder gefaerden noch behindern darf.Als Fahrzeugfuehrer habe ich darauf Ruecksicht zunehmen
und meine Fahrweise darauf einzustellen.Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zufahren und ausserhalb der gekennzeichneten Parkplaetze auch nicht zuparken, ausgenommen zum Be und Entladen.Der Fussgaenger darf den Autofahrer nicht unnötig zubehindern.Eine Vorfahrtsberechtigung im Fahrverkehr hat keine Berechtigung.Es handelt sich hier um Mischverkehr, vergleichbar mit Parkplaetzen.
Fahrmeister
15.06.2014, 15:30 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Ich moechte hiermit Klarstellen, dass eine Vorfahrtsstrasse im Sinne von 8 StVO hier nicht vorliegt.Dies wiederspricht schon der Klarstellung der Schrittgeschwindigkeit4 bis 7 km pro Stunde.Auch wenn Einmuendungen in Form von Fahrbahnen fuer Fahrzeuge vorhanden sind.
Fahrmeister
19.06.2014, 20:50 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Wenn man den Paragraph 2 der Stvo anwendet, spricht man von Fahrbahnen mit einem Rechtsfahrgebot.Eine Strasse als Oberbegriff fuer alle Verkehrsteilnehmer, sondern jeder oeffentliche benutzbare Verkehrsraum zu verstehen, auch Parkflaechen, Tunnel, Bruecken, Boeschungen.
Fuer die Unsicheren die den Begriff Strasse nicht einordnen koennen.
Fahrmeister
27.09.2014, 17:20 Uhr
zu: rechts vor links auch innerhalb einer Spielstrasse?
Nochmals Srasse ist de Oberbegriff für alle Verkehrsflächen, auf denen sich der Verkehrsaltag im öffentlichen Verkehr abspielt.Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflächen die für alle verkehrsteilnehmer insbesondere Fußgänger hervor zuheben sind.Daher kommt RVL nicht zur Anwendung.
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