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05.06.2008, 21:18 Uhr

LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Hallo,

eine innerörtliche Straße hat links Wohngebiet und rechts Mischgebiet. Rechts ist eine (leicht aufgepflasterte) PArkbucht, die ca. 60m lang ist und ca. 8 eingezeichnete Parkplätze (hintereinander) hat. DIe Parkbucht ist ca. 2m breit, also gerade breit genug für einen PKW.
Dort parkt nun regelmäßig über Nacht oder Wochenende ein 7,5t LKW, der in der Länge zwei Parkplätze beansprucht und so breit ist, dass die linken Räder immer auf der Fahrbahn stehen.
Frage: darf der zwischen Wohn- und Mischgebiet überhaupt parken? Wenn ja, darf er in der Parkbucht parken, für die er zu groß ist?
Gruß,
Dummy

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06.06.2008, 00:43 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

In reinen Wohngebieten darf er nicht parken!
Da wo Parkplätze eingezeichnet sind darf man innerhalb der Markeirungen parken!

Also: Nein!

P.S.: Mischgebiet ist Wohngebiet

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26.06.2008, 22:03 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Aber darf er mit zwei Rädern auf der Straße stehen, wenn er zu breit ist für die Parkbucht? Ist das nicht eine implizite Breitenbegrenzung?

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27.06.2008, 00:15 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

ja, solange eine durchfahrtsbreite von 3 m verbleibt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss