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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.05.2008, 14:56 Uhr

zu: Wie lange habe ich noch Probezeit? (alc am steuer)

so weit ich weiß, hast du noch deine "Restprobezeit", d.h. 2 Jahre + 4 Monate.

Bin mir aber nicht sicher, glaube, das mal wo gelesen zu haben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
21.05.2008, 16:28 Uhr

zu: Wie lange habe ich noch Probezeit? (alc am steuer)

Du könntest denke ich mit einem Seminar, das einige Fahrschulen anbieten deine Probezeit um ein Jahr verkürzen. Es ist allerdings nicht ganz billig, ich glaube es kostet so um die 300 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2008, 01:33 Uhr

zu: Wie lange habe ich noch Probezeit? (alc am steuer)

Die Probezeit ruht während des gesamten Entzuges. Desweiteren ist die Probezeit rückwirkend auf 4 Jahre verlängert worden.

Ich komme da beim Probezeitende auf 09/2009, aber nagel mich darauf nicht fest, kann sein, dass ich mich verrechnet habe.

Die Probezeit kann durch ein Fortbildungsseminar in vielen Bundesländern (nicht Fahrsicherheitstrainig) um ein Jahr verkürzt werden. Kosten m.W..
Aus welchem Bundesland kommst Du?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Blinken

Blick in den Rückspiegel genügt

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren