|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Nero171186
11.05.2008, 15:21 Uhr
Verstoß nach Neuerteilung
Hallo,
ich wurde vor ein paar Minuten in einer 60 Zone mit 33km/h ausserorts gelasert.
Das jedoch nach mehreren schweren Verstößen in der Probezeit.
Ich habe am 31.01.2005 den Führerschein erhalten.
Dann ein schweres Vergehen - AFS + 2Jhr. Verlängerung
ein weiteres schw. Vergehen - empfehl. Verkehrspsych. Beratung - nicht dran teilgenommen!
ein weiteres Vergehen - Führerscheinentzug 3 Monate - Neu Erteilung und meines Erachtens eine Probezeitverlängerung um die 3 Monate.
Keine MPU nie Alkohol oder Drogen.
...Was passiert nach meinem heutigen Verstoß? Ich kann nichts aussagekräftiges finden.
Danke im Vorraus.
Nero171186
11.05.2008, 16:11 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
Witzig...
Natürlich meinte ich "zuschnell". Aber Sinnfreie Beiträge müssen auch sein.
Nero171186
12.05.2008, 00:24 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
Hast du schlecht geschlafen oder kannst du einfach nicht richtig lesen?
Meine Frage wahr:
"...Was passiert nach meinem heutigen Verstoß? Ich kann nichts aussagekräftiges finden."
Leider hast du bisher auch nur Sinnloses Zeug von dir gegeben und nichts davon beantwortet meine Frage auch nur annähernd. Wenn du also so freundlich wärst und deine Beiträge für dich behalten könntest, währe ich dir sehr verbunden.
durbanZA
12.05.2008, 01:38 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
Nabend.
Dich interessiert-neben dem Bußgeld und den Punkten- vermutlich ja die fahrerlaubnisrechtliche Seite. Die sieht leider nicht allzu rosig aus.
Ich vermute mal, dass Du Dich noch in der (verlängerten) Probezeit befindest, oder?
Diese wurde übrigens nur einmal verlängert (beim ersten A-Verstoß).
Jedoch ruht die Probezeit in der fahrerlaubnislosen Zeit, kommt also letztendlich auf dasselbe raus.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird nun in absehbarer Zeit nach Rechtskraft des Verstoßes eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) von Dir fordern. Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis unbefristet entzogen.
Eine neue Fahrerlaubnis kann dann erst nach Beibringen einer positiven MPU erteilt werden.
Zur erfolgreichen MPU bedarf es intensiver Vorbereitung. Solltest Du Dich ernsthaft mit Deinem Verhalten auseinandersetzen und Deine Probleme aufarbeiten ist die MPU durchaus zu schaffen. Du solltest Dich frühzeitig mal nach einem kostenlosen Infoabend bei einem MPI (-Institut) erkundigen, da erfährt man so allerhand Wissenswertes rund um die MPU.
mfG
Durban
Nero171186
18.05.2008, 14:14 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
Danke für deine Antwort.
Wie ist das denn jetzt mit einem weiteren Entzug? Muss ich meinen Führerschein wieder abgeben, für 3 Monate und in der Zeit eine MPU machen oder muss ich nur in einem bstimmten Zeitraum eine MPU machen?
Ich frage nur weil ich sehr abhängig vom Führerschein bin.
Ka-Fahrer
22.05.2008, 15:44 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
Wenn man "sehr abhängig" vom FS, dann fährt man auch entsprechend - gerade in der Probezeit. Seinen FS bekommt man wg. "Kleinigkeiten" auch nicht mal eben 3 Monate entzogen.
Mitleid bekommst Du hier nicht - gerade wenn man so mit den Usern umgeht, die durchaus lesen können.
Ka-Fahrer
durbanZA
22.05.2008, 18:04 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
» Wie ist das denn jetzt mit einem weiteren Entzug? Muss ich meinen Führerschein wieder abgeben, für 3 Monate und in der Zeit eine MPU machen oder muss ich nur in einem bstimmten Zeitraum eine MPU machen? «
Wie ich schon sagte: Der Ablauf ist etwas anderes. Die Fsst wird Dir eine Frist setzen, eine positive MPU beizubringen, die ist in der Regel recht kurz, Du solltest schon vorher anfangen, Dich darauf vorzubereiten.
Bei Nichtbestehen wird die FE entzogen.
Alela
26.05.2008, 17:44 Uhr
zu: Verstoß nach Neuerteilung
Welche Delikte hast du dir denn in der Probezeit zu Schulden kommen lassen? Würde mich interessieren weil ich auch 3 Verstöße in der Probezeit habe und mich frage ob ich zur MPU muß oder nicht. Du mußtest ja nicht hin zu diesem Zeitpunkt. Also: Welche Verstöße sind dir passiert??? Gruß Alela
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte
Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?
Ja, wenn die Fahrbahn nass ist
Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss warten
Ich muss warten
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|