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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eluria
17.04.2008, 12:55 Uhr

elendes STOP-Schild...

Hallo,
habe ein Problem und zwar habe ich heut ein STOP-Schild "überrollt", wurde angehalten usw... Habe niemanden gefährdet usw aber was blüht mir jetzt? Aufbauseminar??? 10€ ist ja nicht so schlimm aber ne Nachschulung wär echt shit - und teuer! Bin ja noch in der Probezeit

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17.04.2008, 13:19 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Aber ist es nicht so, dass ich bei einer Gebühr unter 10€ nicht zum Aufbauseminar muss? Ich komm nicht klar, überall steht was anderes dazu!
zB: http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17972&a
mp;forum=5

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17.04.2008, 13:21 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

ähm korrigiere: unter 40€

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17.04.2008, 14:06 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Dir passiert Probezeit-technisch überhaupt nichts.
10 Euro zahlen und gut ist.
Kahleberger will dir nur etwas Angst einjagen ;)

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17.04.2008, 16:41 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Kahleberger, zu den Probezeitmaßnahmen kommt es tatsächlich erst, wenn ein Bußgeld von mehr als 35 Euro verhängt wird.
Mich wundert ehrlich gesagt, daß Du etwas anderes schreibst oO

Der Stoppschildverstoß ist ein A-Verstoß, der aber nicht eingetragen wird, da nur ein Verwarngeld iHv 10 Euro verhängt wird.
Genauso ist es ja bei Geschwindigkeitsverstößen: Dabei handelt es sich grundsätzlich um A-Verstöße, die aber idR bis 21 km/h folgenlos sind.

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17.04.2008, 18:47 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Puh! Also ist ist es jetzt ein A-Delikt oder B-Delikt?? Beziehungsweise: Hat es Einfluss darauf, wenn nochmal was passiert zB. nen B-Delikt?

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17.04.2008, 18:59 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Im Sinne der Probezeit ist der Verstoß so, als ob er nie geschehen wäre. Zahlen und die Sache ist erledigt.

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17.04.2008, 21:15 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Schließe mich Georg an.

Und um nochmal präzise auf die Frage zu antworten: Es ist (eigentlich) ein A- Delikt, der aber nirgendwo zum Tragen kommt, weil er nicht eingetragen wird, da die Buße nicht mehr als 35 Euro beträgt.

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18.04.2008, 09:50 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

"Mir war so, als wenn es 3 Punkte gibt und es 50 EURO kostete, wenn man das Stopschild 'überfährt'."

Vollkommener Blödsinn.
Solange du dabei niemandem die Vorfahrt nimmst, kostet es eine lächerliche Verwarnung von 10 Euro.

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18.04.2008, 10:52 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

das stimmt. Trotzdem kostet es nur 10 euro, und nicht 50 euro + 3 punkte

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18.04.2008, 15:05 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Zur Kärung aller Mißverständnisse:

TBNR 141136
Vorwurf: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot (VZ 206). 10 € (A - 1)*

TBNR 141600
Vorwurf: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot (VZ 206) und gefährdeten dadurch andere. 50 € A - 3

TBNR 141601
Vorwurf: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot (VZ 206). Es kam zum Unfall.
60 € A- 3

*zu der Angabe im Klammer steht eben, dass diese Maßnahmen nur zum Tragen kommen, wenn abweichend vom Regelsatz die Buße mehr als 35 € beträgt.

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