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diezge
13.04.2008, 09:07 Uhr
zu: Rechtsabbiegen (Radfahrer fährt geradeaus weiter)
Hallo kgb,
ob es in Österreich anders ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland mußt Du den Radfahrer in allen 3 Situation den Vorrang gewähren.
Grund:
Für ihn gelten die gleichen vorfahrtsregelnden Schilder wie für Dich. Nur bleibt er auf der Fahrspur während Du sie verläßt und dadurch hat der Radler Vorrang (oder Vorfahrt - weiß die Definition nicht so genau).
Gruß,
diezge
Kenobi
13.04.2008, 21:47 Uhr
zu: Rechtsabbiegen (Radfahrer fährt geradeaus weiter)
> hab so eine Frage zum Rechtsabbiegen. Wenn
> ich mit einem PKW fahre und rechts abbiege
> und neben mir rechts welche Radfahrer fahren,
> die geradeaus wollen, wie ist es dann mit
> Vorrang? Also, der Radfahrer fährt nicht auf
> einem Radstreifen/Radweg/Radfahrerüberfahrt.
> Es ist eine "normale" Straße. Im Ortsgebiet.
Dann hast Du Dich falsch eingeordnet.
Zum Rechtsabbiegen hat man sich rechts einzuordnen, also entweder rechts vom, vor oder hinter dem Radfahrer.
Bei korrektem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ergibt sich diese Problemstellung also nicht.
Prinzipiell hat geradeausfahrender Verkehr Vorrang vor abbiegendem. Einzige Ausnahme ist die abknickende Vorfahrtsstraße.
diezge
13.04.2008, 23:15 Uhr
zu: Rechtsabbiegen (Radfahrer fährt geradeaus weiter)
Hallo Kenobi,
ich denke nicht, daß kgb von einer Straße mit Rechtsabbiegerspur spricht, somit kann er sich auch nicht rechts einordnen.
Als Radfahrer hingegen muß man immer ganz rechts fahren, egal ob man geradeaus möchte oder nicht. Nur beim Linksabbiegen muß man in die Straßenmitte wechseln. Mit Handzeichen und Schulterblick natürlich.
Gruß,
diezge
diezge
13.04.2008, 23:18 Uhr
zu: Rechtsabbiegen (Radfahrer fährt geradeaus weiter)
Habe da gerade noch was gefunden:
»Â§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.«
Gruß,
diezge
Efreet
14.04.2008, 12:38 Uhr
zu: Rechtsabbiegen (Radfahrer fährt geradeaus weiter)
Wie schonmal geschrieben: Wenn sich jeder nach den Verkehrsregeln verhält dann kommt es eigentlich gar nicht zu so einer Situtation.
Entweder der Radfahrer ist zuerst an der Kreuzung, dann warte ich mit genügend Abstand mit dem Auto hintendrann.
Bin ich zuerst an der Kreuzung dann muss der Radfahrer hinter mir warten.
Leider ist dem eigentlich nie so. Besonders Radfahrer quetschen sich gerne bis vorne durch (natürlich auch gewissen Autofahrer wie oben beschrieben).
Aus genau dem Grund fahre ich an Ampeln etc. meis so weit rechts dass an mir gar niemand mehr vorbei kommt.
Erstens bringe ich dann niemanden in Gefahr (toter Winkel usw.)
Und zweitens habe ich mehr Sicherheit davor dass ich zum Schluss Schuld daran bin wenn mir ein Radfahrer ans Auto fährt.
diezge
14.04.2008, 19:53 Uhr
zu: Rechtsabbiegen (Radfahrer fährt geradeaus weiter)
Hallo Efreenet,
auch wenn ich es selbst als Radfahrer nicht so mache (zu gefärhrlich), ist das rechts Vorbeifahren für Radfahrer erlaubt.
Und wenn Du auch zuerst an der Kreuzung bist, mußt Du den Radfahrer durchlassen. Wie ich oben schon schrieb, hat der Radfahrer die gleichen vorfahrtsregelnden Schilder wie Du. Nur fährt der Radler geradeaus und Du als Rechtsabbieger kreuzt dem Radler seine Fahrbahn und bist somit wartepflichtig.
Gruß,
diezge
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Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
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