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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wutelli
01.04.2008, 19:54 Uhr

Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Hallo nach Deutschland,

wir leben für 4 Jahre in Norwegen. Unser Sohn 17 wird englisch beschult und wird auch kein norwegisch hier lernen. In Deutschland hatte er die Fahrerlaubnis für Mofa, diese kann er hier leider nicht nutzen.
Den norwegischen Grundkurs in englisch zu machen war nicht so das Problem, aber er möchte gern seinen Roller fahren und wir finden hier einfach keine Fahrschule, die den Moped Schein in englisch unterrichtet.
Nun darf er den Führerschein aber auch nicht in Deutschland machen, wegen dieser Wohnsitzgeschichte. Gibt es denn tatsächlich keine Möglichkeit?

Gruß Elke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
01.04.2008, 21:59 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Ohne mich über Norwegen auszukennen, würde ich einfach mal sagen, dass er entweder warten muss, bis er 18 ist (bzw. Mindestalter erreicht hat), um dann in Norwegen den Autoführerschein zu machen, da der Roller da sicherlich inklusive ist.

Ansonsten bleibt ihm nur die Möglichkeit, ein halbes Jahr Urlaub in Deutschland zu machen, um hier Klasse B zu machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
02.04.2008, 09:53 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

185 Tage lang muss er schon in Deutschland seinen Wohnsitz haben, sonst geht das nicht.

Aber Gegenfrage: warum lernt er kein Norwegisch? Vier Jahre lebt Ihr dort - das lohnt sich doch. Und es ist immerhin keine so schwierige Sprache.
Das wäre doch nicht nur für den Führerschein sinnvoll, sondern auch zum Einleben in diesem schönen Land. Und überhaupt: sehr schade, auch dem Respekt gegenüber den Norwegern, dies nicht zu tun.

Viele Grüße
Lillie (deren Verwandten in Norwegen alle norwegisch sprechen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IguanaCars
17.04.2008, 10:48 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Hallo zusammen. Das mit dem Mofa ist Ärgerlich. Aber bald muß er den Führerschein machen. Was dann!!! Bei uns in Spanien kann er Ihn machen ohne diese 185 Tage Regelung. Schreibt mich einach an für Info´s.
iguanacars@go4more.de

LG
Jessi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.04.2008, 12:32 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

auch in espana ist das nicht möglich.

also nur mal wieder werbung der schlechten art.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern IguanaCars
17.04.2008, 22:46 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Ja Klar, wenn Sie das sagen Holger. Dann ist ja alles klar. Wie kann es sein das ich im Jahr 500 Fahrschüler habe die das machen ohne diese regelung. Aber da haben wir mal wieder einen der alles besser weiß. Na dann weiter so.
Und kinder kommen von dem Storch.

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.04.2008, 23:42 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

dann sind es 500 führerscheine die in d-land nicht anerkannt werden, auch in spanien gilt die 185 tage regelung.
wenn es so einfach wäre, würde ich übrigens cz oder polen empfehlen, ist näher und billiger und gehören auch zur eu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.04.2008, 09:52 Uhr

zu: Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Ich habe das Gefühl, das der Admin/Mod hier auf der Seite gar nicht mehr mitliest.
Solche Angebote gehören schnell in den Papierkorb

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel