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jules17
25.03.2008, 19:34 Uhr
zu: Wie teuer bei Führerschein neubeantragung?verloren oder gest
Ich zitiere mal die Seite http://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/fueh
rerscheinwesen.html
:
"Ersatzführerschein bei Verlust bzw. Diebstahl
Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn das Original in Verlust geraten.
Erforderliche Unterlagen:
* Personalausweis oder Reisepass
* 1 Lichtbild (35 x 45 mm)
* Bei Diebstahl (Diebstahlanzeige der Polizei)
* Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde
* Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (nur bei Verlust)
Gebühr: 40,10 Euro bei Verlust plus 30,70 Euro eidesstattl. Versicherung"
Drummer
25.03.2008, 21:20 Uhr
zu: Wie teuer bei Führerschein neubeantragung?verloren oder gest
Huhu!
Also bei uns wird´s noch teurer!
In Wuppertal kostet das:
* 45,20 €
* 30,70 € zusätzlich für die Abnahme der
"Eidesstattlichen Versicherung"
Bei Diebstahl entfällt die â EUROžEidesstattliche Versicherungâ EUROœ. Es muss jedoch eine Diebstahlsmeldung der Polizei vorgelegt werden...
und
Benötigte Unterlagen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Lichtbild
jules17
26.03.2008, 09:17 Uhr
zu: Wie teuer bei Führerschein neubeantragung?verloren oder gest
@drummer: Sind doch nur 10 cent? ;)
Volltreffer
26.03.2008, 09:30 Uhr
zu: Wie teuer bei Führerschein neubeantragung?verloren oder gest
So rechnet Volltreffer:
45,20 - 40,10 = 5,10
Ist aber sicher auch falsch, weil praxisfremd und ich bestimmt die Rechenreform verpasst habe ;-I
jules17
26.03.2008, 10:38 Uhr
zu: Wie teuer bei Führerschein neubeantragung?verloren oder gest
Nö, ich hab mich einfach nur verlesen...
(bzw. passiert einem manchmal ein Fehler, außer man nimmt immer den Taschenrechner)
Volltreffer
26.03.2008, 11:23 Uhr
zu: Wie teuer bei Führerschein neubeantragung?verloren oder gest
»(bzw. passiert einem manchmal ein Fehler, außer man nimmt immer den Taschenrechner) «
.........wers noetig hat.........
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen
Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen
Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
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