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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matz
19.03.2008, 22:12 Uhr

Führerschein abgelaufen

Ich habe den alten Führerschein 3, bin 56 Jahre ,
fahre einen 7,5 t LKW ohne Hänger.
Jetzt will mir jemand sagen, mein Führerschein
ist abgelaufen, er wäre nicht mehr gültig. Ich müßte jedes Jahr zur Untersuchung.
So was habe ich noch nie gehört, ist da was dran?
Vielen Dank Matz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.03.2008, 11:34 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen

@ Matz: Sofern du keine in die Klasse CE fallenden Züge fahren willst, musst du weder zu einer ärztlichen Untersuchung, noch deinen Führerschein in einen Kartenführerschein umstellen lassen.

Den 7,5-Tonner ohne Anhänger darfst du also auch weiterhin problemlos mit deinem alten (rosa oder grauen) Lappen fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matz
20.03.2008, 19:01 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen

Vielen Dank für die Antworten, bin noch nicht ganz schlau.

Ich habe den Führerschein 1979 gemacht und 2006
wegen Fahrerkarte einen EU Kartenführerschein umgetauscht. Mir wurde beim Umtausch oder beantragen, nicht mitgeteilt, dass ich demnächst alle 5 Jahre zur Untersuchung muß.
Ist der Führerschein gültig oder nicht??????????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.03.2008, 19:54 Uhr

zu: Führerschein abgelaufen

Wenn du schon einen Kartenführerschein hast, kannst du ja mal die Eintragungen kontrollieren:

1) Es müsste bei dir unter anderem C1 und C1E vorne drauf stehen.

2) Auf der Rückseite müsste bei C1 und C1E ein Datum in Spalte 10 stehen, das ist das Erteilungsdatum.

3) In Spalte 11 (das ist das Ablaufdatum) dürfte bei dir kein Datum stehen, weil deine Klassen C1 und C1E zeitlich nicht befristet sind.

4) CE79 dürfte nirgends auf deinem Führerschein stehen, weil du leider die Verlängerungsfrist verpasst hast (die ist an deinem 52. Geburtstag abgelaufen).

Nochmal zu deiner Ausgangsfrage: 7,5-Tonner ohne Anhänger darfst du bis in alle Ewigkeiten fahren. Es sind keinerlei ärztliche Untersuchungen oder Verlängerungen des Führerscheins notwendig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B / 3 Fehlerpunkte

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