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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chang
16.02.2008, 18:15 Uhr

Geblitzt auf 2-spuriger Straße

Hallo,

nachdem ich bereits länger stiller mitleser bin, habe ich nun selbst einmal einen Fall wo ich nicht weiss was besser ist.

Folgendes ist passiert: Ich bin auf einer 4-Spurigen Strasse (2 je Richtung) bei erlaubten 50 etwas zu schnell gewesen.
Wurde dabei geblitzt, und heute kam Post über 25€ wegen 11km/h zuviel. Was mir allerdings zuviel vorkommt da mein Fzg bei Tacho 60 ~52 km/h erst fährt (Messung mithilfe eines Navis) und ich beim Blitzen kaum mehr als Tacho 60 drauf hatte.
Ich befand mich auf der linken Spur und als es geblitzt hat war grade ein anderes Fahrzeug auf der Rechten Spur dabei mich zu überholen.
Auf dem Foto hat man so ausgeschnitten das nur Frontscheibe und Motorhaube von mir zu sehen sind und nicht das neben mir befindliche Auto.

Jetzt die Frage kann ich da etwas machen ? Woher weiss ich das ich und nicht er geblitzt wurde? Oder lieber bezahlen und vergessen?

Gruss
Chang

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16.02.2008, 18:30 Uhr

zu: Geblitzt auf 2-spuriger Straße

Tja, bei Überschreitungen in dieser Höhe ist das immer so eine Sache.

Zunächsteinmal: In aller Regel lässt sich zweifelsfrei feststellen, welches von zwei nebeneinanderfahrenden Fahrzeugen die Messung ausgelöst hat (steht auf dem Bogen was zum Messverfahren?).
Fehlmessungen bei Methoden mit Radar wirken sich ind er Regel zu Gunsten des Betroffenen aus.

Unabhängig davon steht es Dir frei, gegen das VErwarngeldangebot anzugehen. Ich würde mir das allerdings überlegen. So ist der Ablauf:
- Du hast ein gebührenfreies Verwarngeldangebot erhalten. Das ist ein Angebot der behörde, das ganze schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen, im Gegenzug verzichtet sie auf die Erstattung anfallender Gebühren. Auf ein solches Angebot hast Du keinen Anspruch.
- Solltest Du mit der Verwarnung nicht einverstanden sein, wird ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen. Die Gebühren betragen ca. 23 Euro.
- Erst gegen diesen BuGeBe kannst Du Einspruch einlegen. Sollte dieser abgewiesen werden, bleibt es bei dem Bußgeld von 25 Euro, die Gebühren kommen aber hinzu.
Der nächste Schritt wäre die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Angesichts des Kostenpotentials und der zugegebenermaßen geringen Erfolgsaussichten eines Einspruchs würde ich mir das Ablehnen des VErwarngeldangebots zweimal überlegen.

mfG
Durban

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16.02.2008, 19:53 Uhr

zu: Geblitzt auf 2-spuriger Straße

Einzige was ich hier finde ist speedophot RADAR

Ja eben wegen den Gebühren war ich mir nicht sicher ob einspruch einlegen oder nicht.

Gruss
Chang

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16.02.2008, 20:01 Uhr

zu: Geblitzt auf 2-spuriger Straße

Wenn ich keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlmessung hätte, würde ich nichts unternehmen. Nicht bei einer Überschreitung im Verwarngeldbereich.

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