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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.02.2008, 18:02 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Leider ja...kannst dich im Internet mal dazu informieren.
Ich zitiere mal dazu das verkehrsportal.de:

"Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Ob für die Neuerteilung ein Fahreignungsgutachten gefordert wird, entscheidet sich nach den §§ 11 bis 14 FeV.

Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit - zusätzlich zur Restprobezeit - um zwei Jahre, wenn dies nicht schon geschehen ist. Eine mehrmalige Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig.

Bei einem erneutem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, nach wiedererteilter Fahrerlaubnis, wird i.d.R. ein Fahreignungsgutachten gefordert."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
18.02.2008, 19:24 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Die große Frage ist, ob Du bereits eingeladen wurdest an einem freiwilligen verkehrpsychologischen Gespräch teilzunehmen und ob die dort gesetzte Frist schon abgelaufen ist. Wie sieht das bei Dir aus?

Diese Grafik kann ich empfehlen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&am
p;showtopic=3063&view=findpost&p=24177


Gruß,
fraktum

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.02.2008, 22:21 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Worauf es entscheidend ankommt:
- Aufbauseminar schon absolviert?
- Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung bekommen?

Alle Verstöße waren in der Probezeit, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.02.2008, 23:14 Uhr

zu: Verliere ich jetzt meinen Führerschein?

Da die Verstösse ein und zwei in den Jahren 2004 und 2006 waren, würde ich davon ausgehen, dass die Fristen verstrichen sind.

Da die Probezeit scheinbar noch nicht beendet ist, befanden sich alle Verstösse in der Probezeit.

Dementsprechend ist der Lappen weg. Und auch wenns hart klingt, irgendwie selbst schuld. Man sollte ja wissen, dass man sich nach bereits 2 geleisteten A-Verstössen in der Probezeit enorm zurückhalten sollte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten