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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2008, 13:18 Uhr

Kilometerstandsmeldung Frage

Hallo, habe mal eine Frage ich hab mehr als 9000 km auf Kilometerstand, kann ich bei de Kmmeldung nicht einfach weniger km reinschriebn, die merksn doch eh nicht oder etwa doch?

mfg dmario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
08.01.2008, 13:58 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

heisst des ich amch mich strafbar wenn ich merh km auf dem stand habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.01.2008, 17:17 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Verstöße gegen Gesetze sind Straftaten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
08.01.2008, 19:32 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

@Drummer
Das das hier Schmarrn ist wurde schon gesagt. Aber auch generell ist nicht jeder verstoß gegen ein Gesetz eine Straftat.
Wenn ich gegen irgend eine Konsumentenschutzregel (als Händler) verstoße oder so mache ich mich doch nicht Strafbar. Ich kann verklagt werden aber nicht angezeigt werden. Da ist ein riesiger Unterschied

Zur Sache:
Irgendwie wird man ihm sicher auch einen Betrug unterstellen können, wo er ja so genau weis, dass es falsch ist.
Damit wäre es dann auch eine Straftat ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
09.01.2008, 22:39 Uhr

zu: Kilometerstandsmeldung Frage

Meine Versicherung bescheisst da jedes mal.
Letztes Jahr stand da drin: "Weiterhin weniger als 17.000km im Jahr" und "Weiterhin Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses"
Dann bin ich hin und habs von denen ausfüllen lassen und die habens wieder so gemacht.
Und ich fahre deutlich mehr und wohne bei mama und papa

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Das Mofa muss warten

Ich muss warten