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Das FAHRTIPPS-Forum
Franzmann
21.12.2007, 22:23 Uhr
Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein?
Hallo werte Gemeinde,
vor rund 4 Wochen habe ich meine Brieftasche verloren und somit war auch meine vielgeliebte braune Pappe (sprich Führerschein) auf einmal futsch. :(
Habe also einen neuen Führerschein beantragt. Und da alles alte nicht mehr taugt, bekommt man heutzutage immer was modernes,was im Prinzip kein Arsch braucht, aber - dank Amtschimmel - als notwenig erachtet wird. Einen Scheckkartenführerschein. :(
Soviel zur Einleitung......
Bin Jahrgang 1961. Habe meinen Führerschein der Klasse 3 demnach mit Vollendung des 18. Lebensjahres anno 1979 gemacht. Jetzt wurde der umgeschrieben auf diese neuen Klassen.
Was ich weiss war folgendes:
1. Ich darf PKW fahren..... war ja klar.
2. Ich darf LKWs bis 7,5Tonnen fahren....... war auch klar.
3. Ich darf 125er fahren....... auch klar, habe einen 125er Vespa Roller. Ich habe ja mit dem "alten" 3er auch den "alten" 4er erworben also habe ich demnach auch die Klasse 1b (jetzt wohl A1).
ABER:
Auf meinem neuen Scheckkartenführerschein stehen folgende Klassen auf der Vorderseite:
A1, BE, C1E, CE, MSL
Auf der Rückseite steht:
a1: 10.7.79
B: 10.7.79
C1: 10.7.79
BE: 10.7.79
C1E: 10.7.79
Achtung: CE 10.7.79 Ablaufdatum: 3.4.11 Bemerkung: 79 (C1E>12000kg, LS3)
M: 10.7.79
L: 10.7.79
T/S: 10.7.79
Meine Frage:
Wieso habe ich die Klasse CE?
Denke die Klasse C und CE beinhalen die "alte Klasse 2"?
Muss ich zum Amt das Teil reklamieren oder hat das so seine Richtigkeit?
Danke im Voraus für Eure Hilfestellung... :)
tolu
21.12.2007, 22:30 Uhr
zu: Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein?
ist alles in ordnung. du hast die alte regelung der klasse drei. d.h. kombination bis knapp 18 t (mit hänger). also über 12 t. wie neue klasse C1E. mit dem 50. geburttag must du einen seh-/hörtest machen, sonst verfällt die klasse C1E.
Franzmann
22.12.2007, 09:15 Uhr
zu: Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein?
Danke euch beiden für die Information. :)
@tolu:
Wenn ich also nichts unternehme, entfällt in 3 1/2 Jahren also mein Recht einen Zug bis 18Tonnen zu fahren. Aber ich denke das ist die Klasse CE? Hinter der Klasse C1E (also dem Recht eine 7,5t Zugmaschine mit einem kleineren Anhänger bis ingesamt 12t zu fahren) steht bei mir kein Ablaufdatum, nur bei der Klasse CE.
@peg:
Hinter der Zeile T/S steht bei mir auf der Rückseite ein Datum, also habe ich ja wohl die Klasse T, oder?
Andererseits: Bin in meinem Leben noch nie selber Traktor gefahren und habe das auch nicht vor. ;)
Franzmann
22.12.2007, 14:33 Uhr
zu: Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein?
Hast Recht peg, dort steht die 181. Also dann doch kein T.
Aber wie gesagt ist mir im Prinzip egal. Fahre keinen Traktor bzw. brauche das nicht trotzdem danke für Deine Info. :)
Viel wichtiger wäre für mich folgendes zu wissen:
Verliere ich mit Vollendung des 50. Lebensjahres lediglich das Recht auf CE(79) oder auf den kompletten C1 bzw. C1E? Wie gesagt auf meinem Führerschein ist auf der Rückseite bei den Zeilen C1 und C1E kein "gültig bis" vermerkt. also müssen die dann ja wohl unbefristet sein. Nur bei CE79 steht das Datum meines 50. Lebensjahres. Oder sehe ich da etwas falsch?
Frage nur deshalb so blöd, weil ich ab und an mit einem 7,5t schon mal rumfahre, kommt nicht oft vor aber im Schnitt 2-3mal im Jahr schon.
Georg_g
22.12.2007, 14:39 Uhr
zu: Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein?
Die Klassen C1 und C1E bleiben unbefristet. Nur die Klasse CE 79 ist bis zu deinem 50. Geburtstag befristet.
CE79 sind solche Züge, die dem Umfang der alten Klasse 3 3ntsprechen, aber nicht mehr zur Klasse C1E gehören, d.h. Züge mit mehr als 12 t zulässiger Gesamtmasse.
Franzmann
22.12.2007, 15:32 Uhr
zu: Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein?
Danke für die Info georg, hatte mir das so auch gedacht, war nur etwas irritiert von tolus statement und den Vorraussetzungen die hier auf der Seite unter der Rubrik "Befristung"bei der Führerscheinklasse C1 steht. Denke mal ich kommen in den Genuss dieses "Besitzstandsrechtes", was immer man auch davon halten soll.
Nachdem ich mich jetzt mal durch die neuen Führerscheinklassen "gekämpft" habe ist das alles in allem schon Wahnsinn.
Als ich damals mit 17 1/2 Jahren Anno 1979 meinen Führerschein für PKW (also Klasse 3)begonnen habe....... was diese alte Klasse heute so alles beinhaltet:
1. Damals durfte man mit der Klasse 4 nur die "offenen 50er" fahren, das ist jetzt erweitert worden auf "a1" und 125er. Würde ich den Führerschein heute machen müssen, wäre ich schätzungsweise 800 Euronen los.
2. Dann die 7,5Tonnen LKWs. Sind schon ganz schöne Brummer die Dinger. Sogar mit Anhänger darf ich das Teil fahren. Habe ich mit Anhänger noch nie ausprobiert kann mir aber vorstellen da würde mir schon die ein- oder andere Schweissperle beim rangieren auf der Stirn stehen. ;) So ein C1 bzw. C1E Schein schätze ich mal auf 1200-1500 Euro.
3. Alles in allem hatte ich damals *glaube ich" rund 12 Fahrstunden, davon 2 Schaltungsstunden und die restlichen *incl. Prüfungsfahrt* auf einem Automatik Golf I. Damals reichte eine Bescheinigung aus das ich Schaltwagen "absolviert" habe, heute "muss man" auf einem Schaltwagen die Prüfung machen ansonsten bekommt man die Automatik eingetragen.
Habe in meinem bisherigen Autofahrleben (28 Jahre und schätzungsweise 600.000km mit dem PKW und vielleicht 15.000km auf dem 125er Roller) noch nie einen Punkt. Will das jetzt auch nicht anfangen wenn ich sehe wie teuer mich ein evtl. Führerscheinentzug kommen würde. ;)
Danke für eure Infos!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich hier einstellen?
Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen
Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen
Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?
Die Ladung könnte beschädigt werden
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
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