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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seat Toledo
08.12.2007, 11:48 Uhr

Doppelbedienung

Ich möchte demnächst Fahrlehrer werden. Ich habe ein Angebot bekommen was den Komplett umbau meines PKW´s zu einem Fahrschulwagen einschließt (Zusatzspiegel,Dachschild,Doppelbedienung). Da die Werkstatt die Teile aus einem anderem Auto ausgebaut hat. Da ich ja nun aber noch kein Fahrlehrer bin würde mich natürlich Interessieren ob ich das rechtlichgesehn überhaupt darf. Der KFZi meinte zwar das darf jeder haben aber ich hole mir da lieber nochmal rat ein. Falls einer von euch darüber bescheid weiß würde ich mich über eine Antwort freuen. Danke !

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08.12.2007, 14:10 Uhr

zu: Doppelbedienung

gibt es da nicht so ein fahrlehrerforum? da sind doch die echten experten.
mal ne frage: was heisst du willst FL werden? ist das nur so eine idee oder sind auch schon konkrete schritte gemacht.
mit den pedalen könnte das wie mit den sonderzeichen an alte polizei, feuerwehrfahrzeugen etc. sein. d.h. du must sie abdecken und darst sie nicht benutzen, aber entfernen must du sie nicht. aber das ist nur eine vermutung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.12.2007, 15:10 Uhr

zu: Doppelbedienung

Ein Fahrschulschild darfst du dir natürlich kaufen, aber benutzt werden darf es nur bei Ausbildungsfahrten.

Zusätzliche Innen- oder Außenspiegel darfst du dir kaufen und sie auch montieren.

In der ABE der Doppelpedale heißt es normalerweise, dass die Gültigkeit der ABE auf Verwendung in Fahrschulfahrzeugen beschränkt ist.

Ansonsten halte ich die Reihenfolge der Vorgehensweise nicht unbedingt für sinnvoll. Ich würde erst mal die Voraussetzungen zum Beruf erfüllen, also vor allem die Klassen A und CE erwerben, soweit noch nicht vorhanden. Dann kommt die Fahrlehrerausbildung, die ersten Prüfungsteile, das Praktikum und schließlich die letzten Prüfungsteile. Anschließend muss man zwei Jahre lang als angestellter Fahrlehrer tätig sein, bevor man sich selbständig machen kann. Daher halte ich einen Umbau deines Fahrzeugs derzeit für verfrüht.

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08.12.2007, 16:45 Uhr

zu: Doppelbedienung

@ kahleberger:
"Nur musst du die Zweitpedale abmontieren, was in der Regel problemlos und einfach geht, wenn auf dem Beifahrersitz Personen mitfahren."

Dürft ich um die rechtlichen Grundlagen bitten ?
Vielen Dank im voraus.

Gruß
bs01

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09.12.2007, 10:29 Uhr

zu: Doppelbedienung

Falls es so ist, daß Du mit Deinem Privatfahrzeug, als angestellter Fahrlehrer oder Praktikant ausbilden möchtest/mußt, solltest Du wissen, daß das nicht unbedingt legal ist!
Du würdest somit Dein Auto zu Ausbildungszwecken ja quasi vermieten. Darfst Du das? Hast Du ein Gewerbe dafür angemeldet?
Was sagt die Versicherung dazu? Hast Du da nachgefragt, ob Du Dein Fahrzeug gewerblich, zu Schulungszwecken benutzen darfst?
Wie wirst Du bezahlt? Wie zahlst Du Deine Steuern?
Sind Kfz-Steuern für Dein Kfz andere, wenn Du es für die Fahrschule benutzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
09.12.2007, 10:48 Uhr

zu: Doppelbedienung

Und hier der wichtigste Artikel:
Mit dem Auto des Angestellten auf steuerlichen Abwegen

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX
/Texte/2002/fpx-02-07-Auto.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seat Toledo
09.12.2007, 11:27 Uhr

zu: Doppelbedienung

Vorab vielen Dank für eure Hilfe !

Ich besitze bereits A/B/BE und bei CE bin ich momentan bei. Ich bin momentan damit beschäftigt meine Berufs Ausbildung zu machen zum Sozialhelfer da ich kein Abitur habe muss ich das tun um FL werden zu können. Ich habe umgefähr noch 1 Jahr Zeit bis ich in die erste Ausbildungs Phase zum Fahrlehrer gehe. Das Angebot zum umbau besteht dummerweise nur jetzt da die Teile nur jetzt vorhanden sind ( zu dem Preis ) Ich habe auch schon versucht mich Rechtlich darpber zu Informieren doch finde ich keine Grundlage die das erlaubt oder verbietet. Auf Grund der Info´s die ihr mir geben konntet werde ich den umbau durchführen lassen und die Pedale einfach demontieren so dass, dass gestenge zwar verbaut ist man sie aber nicht benutzen kann. Meint ihr damit würde ich mich Rechtlich absichern ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.12.2007, 16:38 Uhr

zu: Doppelbedienung

»Ich habe umgefähr noch 1 Jahr Zeit bis ich in die erste Ausbildungs Phase zum Fahrlehrer gehe.«

Wenn alles nach Plan verläuft, wenn keine privaten/gesundheitlichen/finanziellen Probleme dazwischenkommen, dann bist du also frühestens in knapp 2 Jahren Fahrlehrer. Bis dahin ist dein Auto evtl. schon als Fahrschulwagen veraltet, hat einen Motorschaden oder einen schweren Unfallschaden, dessen Reparatur nicht mehr lohnt.

Außerdem bist du ja erst mal Angestellter, und da ist es nicht unbedingt empfehlenswert, mit dem eigenen Auto auszubilden. Du kannst ja mal mitteilen, warum du überhaupt mit dem eigenen Auto ausbilden willst anstatt deinen Arbeitgeber das Fahrzeug zur Verfügung stellen zu lassen.

Ich wiederhole daher meine obige Aussage: Es ist zu früh, sogar viel zu früh, um sich jetzt Doppelpedale in dein Auto einbauen zu lassen. Eine derzeit völlig unnötige Ausgabe ohne jede Notwendigkeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
22.12.2007, 21:51 Uhr

zu: Doppelbedienung

Hallo!

Schließe mich da Georg_g an. Ist echt zu früh, brauchen wirst Du sie eh nicht und es ist wirklich ratsam nicht jeden auf dem Beifahrersitz mitzunehmen. Wie oft kommen bei mir die Leute an die Pedale rein versehentlich (und ich wunderte mich, dass das Auto immer schneller wurde....).

Und ich würde nie mein eigenes Auto dafür hergeben. Meist bekommst ein Auto gestellt wenn Du in einer Fahrschule arbeitest. Erfüllt Dein Auto eigentlich die gesetzlichen Anforderungen für ein Ausbildungsfahrzeug?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

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