Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
07.11.2007, 11:35 Uhr

Darf man bei einem verwandten fl seinen führerschein machen

Hallo eine frage darf man eigendlich z.b bei seinem Vater , Onkel und so weiter wenn der fahrlehrer ist eigendlich seinen führerschein machen oder muss man zu einem fremden gehen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
07.11.2007, 11:48 Uhr

zu: Darf man bei einem verwandten fl seinen führerschein machen

Hallo!

Man darf bei Verwandten Führerschein machen.

Mein ehemaliger Chef hat alle seine Nichten und Neffen ausgebildet.

Gruß,
Schoki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
07.11.2007, 12:05 Uhr

zu: Darf man bei einem verwandten fl seinen führerschein machen

Wo sollte da auch das Problem liegen?

Er ist ja nur der Fahrlehrer, und nicht der Fahrprüfer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
07.11.2007, 19:11 Uhr

zu: Darf man bei einem verwandten fl seinen führerschein machen

"Wieviele Kinder der Lehrer gehen in die Schule, wo auch Mama arbeitet? Da sagt auch keiner was - oder?!?"

nun ja, an der gleichen Schule funktioniert, aber offiziell darfst du mutter/vater/tante/onkel NICHT als Lehrer haben.
(Hatte trotzdem meine mutter in der 4. klasse lol)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrweise führt zu hohem Kraftstoffverbrauch?

Volles Ausfahren aller Gänge

Rasantes Anfahren und unnötiges Beschleunigen

Fahren mit hoher Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet