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07.10.2007, 21:45 Uhr

verlängerung trotz vergangener 2 jähriger AutoProbezeit

hallo zusammen ich hab eine frage:
Bin beim Autoführerschein schon durch die Probezeit. Hab aber den Motorradführerschein n halbes Jahr später gemacht. Hab ich die Probezeit auch fürs Motorrad oder gilt nur die Probezeit vom Auto? Was passiert wenn ich einen schweren STVO Verstoß (A) begonnen hab mit dem Motorrad? Danke für die antworten, Gruß Tobi

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07.10.2007, 21:50 Uhr

zu: verlängerung trotz vergangener 2 jähriger AutoProbezeit

probezeit gibt es nur bei dem ersten führerschein der klassen a, a1, b. wenn du 2 jahre unbeschadet durch den verkehr gekommen bist, gibt es keine neue pz bei einer erweiterung.

holger

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