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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MoeSiz
07.10.2007, 14:51 Uhr

Lohnt sich ein Einspruch???

Hallo!
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, da ich mit meinem 50 cm3 Roller auf einem Fahrradweg gefahren bin, der nur für Mofas freigegeben ist. Auf diesem Radweg passierte ich eine rote Ampel. Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt. Die rote Ampel kostet mich wahrscheinlich auch noch ein paar Punkte. Ist das gerechtfertigt beides Anzuzeigen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
07.10.2007, 15:38 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

ein ganz klares ja sind ja beides eindeutige verstösse!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.10.2007, 19:14 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

wenn Du die beiden Verstöße begangen hast, warum denn nicht?
Was war denn das für eine Ampel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
08.10.2007, 16:07 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

>>Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt.<<

Richtig so! Was machst' auch so'n Blödsinn?
Oder anders gesagt: Wenn Du Blödsinn machst, dann hab auch den Mumm, zu den Folgen zu stehen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung