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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
07.10.2007, 19:55 Uhr

Stop-Schild = A-Verstoß?

Hallo,

dachte immer, wenn man an einem STOP Schild nicht zu einem kompletten Halt kommt, kostet das 10-15 Euro und weiter nichts, solange man Vorfahrt etc. befolgt.
Habe allerdings auf der Verkehrsportal-Seite gefunden:
A-Verstöße:
"Unbedingtes Haltgebot (Vorschriftzeichen 206, "Stop-Schild") nicht befolgt..."

Führt das schon zur Probezeitverlängerung`?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.10.2007, 20:06 Uhr

zu: Stop-Schild = A-Verstoß?

Falsches Verhalten am Stop-Schild ist zwar ein A-Verstoß, aber nur dann, wenn die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr sanktioniert wird. Gibt es für den Verstoß nur ein Verwarnungsgeld (bis einschließl. 35 Euro), dann ist weder ein A- noch ein B-Verstoß.

Das bloße Nichtanhalten an der Haltlinie (ohne Gefährdung und ohne Behinderung anderer) führt also nicht zur Probezeitverlängerung und man muss nicht zum Aufbauseminar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
07.10.2007, 21:22 Uhr

zu: Stop-Schild = A-Verstoß?

Dann ist es so, wie ich es mir dachte. Bei der Beschreibung kann man aber was anderes denken.
Vielen Dank für die Antworten.

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