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braverfahrer
01.10.2007, 20:58 Uhr
Rote Ampel
Folgende Sachlage: Ich überfahre eine gerade von gelb auf rot umgesprungene Ampel und ein Polizist in zivil sieht das. Danach parke ich an einem Geschäft und bin 3 min. später wieder draußen. Der besagte Polizist in zivil spricht mich drauf an und meint ich würde demnächst Post bekommen. Er war alleine und hat keine Kamera dabei gehabt. Zudem meinte er, er sei gerade nicht im Dienst. Kann er mich als alleiniger Zeuge belasten oder genügt das nicht? Stünde dann nicht Aussage gegen Aussage?
Ich danke jetzt schonmal für die Antworten.
to
01.10.2007, 21:43 Uhr
zu: Rote Ampel
»Stünde dann nicht Aussage gegen Aussage?«
Da ein Zeuge -im Gegensatz zu dem Beschuldigten- vor Gericht nicht lügen darf, und da Du offenbar keinen Zeugen hast, dessen Aussage gegen die des Zeugen steht, wirst Du die Strafe wohl auf Dich nehmen müssen.
jules17
01.10.2007, 21:56 Uhr
zu: Rote Ampel
Ja, er kann dich belasten. Genügt vollkommen...ob er im Dienst war oder nicht spielt keine Rolle, hätte auch ein normaler Bürger gewesen sein können. Der einzige Unterschied ist, dass dem Polizisten noch mehr geglaubt wird als einem normalen Zeugen, da er keinen Grund hat, dich zu Unrecht zu beschuldigen.
"Aussage gegen Aussage" gibt es nicht, der Richter übt freie Beweiswürdigung aus, d.h. er beurteilt, wer glaubhafter ist.
In der Regel ziehst du hier den kürzeren...eigentlich ist es sicher, dass du die Strafe auf dich nehmen musst, da du als Angeklagter lügen darfst, der Zeuge allerdings nicht...deshalb glauben die dem Polizisten.
calibrafahrer
07.10.2007, 17:01 Uhr
zu: Rote Ampel
wenn der brief kommt dann SOFORT EINSPRUCH EINLEGEN! scheiss bulle war alleine und hat kein beweis.. du gewinnst sowieso nur wenn du zum anwalt gehst.. drück dir die daumen!
durbanZA
07.10.2007, 19:13 Uhr
zu: Rote Ampel
» scheiss bulle war alleine und hat kein beweis «
Diese Ausdrucksweise, die bezeichnende Rückschlüsse auf geistige Reife zulässt und einen erheblichen Mangel am Sprechvermögen und Orthografie beweist, ist es eigentlich gar nicht Wert, darauf einzugehen, aber was solls.
Fakt ist:
- Eine Zeugenaussage hat theoretisch genug Beweiskraft für eine Verurteilung.
- Der Richter ist frei in der Würdigung der Zeugenaussagen, es könnten also auch 10 Zeuegnaussagen gegen eine sein, wenn die eine gläubwürdiger, taugt das für eine Entscheidung.
Ein Anwalt hat natürlich Tricks drauf, den freundlichen Polizeibeamten, der sich jederzeit in Dienst versetzen darf, aus der Reserve zu locken. Für eine Verurteilung muß seine Aussage schon sehr stichhaltig sein.
Es ist halt die Frage, was es einem Wert ist, das Risiko einzugehen.
jules17
07.10.2007, 19:44 Uhr
zu: Rote Ampel
Den Beitrag hat er in mehreren Foren abgegeben...und in keinem meldet er sich wieder...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte
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