|
Das FAHRTIPPS-Forum
focusdriver87
23.09.2007, 13:03 Uhr
Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
Hallo,
Wie war das nochmal mit den Gefahrzeichen in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen.....?
In dem Fall gilt doch die Geschwindigkeitsbeschränkung nur solange, wie die Gefahr (z.B. Baustelle, gefährliche Ausfahrt,usw.) herrscht oder?
sprich, wenn ich z.B. an der gefährlichen Ausfahrt vorbei bin, darf ich wieder die Geschwindigkeit fahren, die allgemein gilt, oder?
Vielen Dank!
Mfg
Dominik
jules17
23.09.2007, 13:07 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
interessiert mich auch. Bin gestern einem Schild 70 + "Längsrillen" Schild begegnet. Dann bin ich langsamer gefahren und als die Rillen vorbei waren, hab ich wieder beschleunigt. 500 Meter später kam dann doch ein Aufhebungsschild...aber nur für eine Richtung, in der anderen nicht.
Durch was entstehen überhaupt solche Rillen?
carhol
23.09.2007, 14:08 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung (oder ein überholverbotszeichen) an einem schilderträger mit einem gefahrzeichen angebracht ist, ist die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wenn man eindeutig die gefahrstelle passiert hat.
längsrillen können durch beladene (überladene), abbremsende oder anfahrende (besonders vor ampeln) lkw entstehen. gibt natürlich auch noch andere gründe, aber diese sind seltener .
holger
jules17
23.09.2007, 19:26 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
bei mir war es auch so. Nur dann tauchte auf einmal, obwohl die Gefahrstelle seit mehreren 100 meter vorbei war, ein "baustellenmäßig" aufgestelltes Aufhebungsschild auf.
Wenn ich jetzt da geblitzt werde, wer hat dann Recht?
Und es war kein Gefahrzeichen, sondern nur eine "Begründung", also einfach das Wort stand darunter
carhol
23.09.2007, 20:33 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
>> Und es war kein Gefahrzeichen <<
da hast du dir die antwort doch schon selber gegeben.
holger
jules17
23.09.2007, 21:39 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
dachte ich mir schon fast...soweit ich mich erinnere war da kein so "ausrufezeichen"
Aber in die eine Richtung wurde die Beschränkung nicht wieder aufgehoben.
Kann man da guten Gewissens wieder Gas geben?
Baustellen sparen bei sowas ja recht häufig
jules17
24.09.2007, 21:36 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
naja...auf Baustellen wird sehr oft gespart...bestes Beispiel sind die Schilder für Hindernisse auf der Fahrbahn (Blaues Schild mit 2 Pfeilen für den der Vorfahrt hat, Rotes Kreisschild mit 2 Pfeilen (ein pfeil rot einer schwarz) für den gegenverkehr)
Da wird oft das eine einfach umgedreht...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?
Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann
Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert
Weil der Bremsweg länger wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|