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durbanZA
18.09.2007, 21:31 Uhr
Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
Moin, hab mal eine Frage an die Fahrschüler, besonders aber an die Fahrlehrer: Gibt es im Fragenkatalog der Prüfungsfragen eine Frage über den Vorrang der Nebenstraßen bei abknickender Vorfahrt?
Hatte ein Gespräch mit einem Fahrschüler darüber, der meinte, es gäbe eine, wo eindeutig gesagt wird, daß zwischen beiden Nebenstraßen rvl gelte. Würde mich mal interessieren, ob es diese Frage wirklich gibt.
mfG
Durban
Mishka
18.09.2007, 22:05 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
ja die gibts! hauptvorfahrt hat wer auf der vorfahrtstraße bleibt, dann der, der von der vorfahrtstraße kommt und in eine nebenstraße fährt und bei nebenstraßen die auf die hauptstraße münden ist rechts - vor links zu beachten.
Mishka
18.09.2007, 22:07 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
ich meine natürlich nebenstraßen die nebeneinander liegen...also nicht rechts vor links wenn eine nebenstraße auf eine hauptstraße mündet. ist kompliziert zu erklären *GG* also wenn du auf einer nebenstraße bist und auf die hauptstraße willst und recht noch eine nebenstraße kommt, hätte der von der rechten nebenstraße vor dir vorrang, jedoch nicht vorrang vor denen die auf der hauptstraßen fahren ;) allet klar?
durbanZA
18.09.2007, 22:45 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
Allet klar, kann es mir vorstellen :) Vielen Dank, vielleicht hat Andreas ja die Frage zur Hand?
durbanZA
18.09.2007, 22:53 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
das ist genau die Frage, die ich in Erinnerung hatte; gut erklärt :)
fraktum
18.09.2007, 22:55 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
Bei den Degener 3x Bögen ist es z.B. die Frage 4 im Bogen 32. Wie es mit den Prüfungsbögen aussieht weiss ich nicht.
diezge
18.09.2007, 23:16 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
Hallo,
und das absolute Kuriosum einer solchen Kreuzung ist dies:
Die abknickende Vorfahrtstraße geht nach rechts, die Seitenstraßen kommen von links und von geradeaus.
Ich fahre auf der Vorfahrtsstraße, folge ihr aber nicht nach rechts, sondern biege nach links in die Nebenstraße ab. Gleichzeitig kommt von der Geradeaus-Nebenstraße ein Fahrzeug, das geradeaus in die Hauptstraße fahren will; also mein Gegenverkehr.
Wer hat Vorfahrt?
Ich als Linksabbieger?
Oder der Gegenverkehr, der geradeaus fährt?
Lösung:
Ich. Und das trotzdem, daß ich Linksabbieger bin und die Fahrbahn des geradeaus Fahrenden kreuze.
Warum:
Ich komme von der Vorfahrtstraße und mein Gegenüber hat ein Schild Vorfahrt gewähren.
Gruß,
diezge
Mishka
18.09.2007, 23:58 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
@diezge: na das ist ja auch klar...es hat immer der vorrang der auf der hauptstraße ist bzw. von ihr kommt...egal ob linksabieger oder nicht...aber der aus der linken seitenstraße hätte vorrang vor dem von geradeaus bei deiner beschriebenen situation, da unter den nebenstraßen rechts vor links gilt ;)
Lambo-Benni
19.09.2007, 06:15 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
Zitat: "ich meine natürlich nebenstraßen die nebeneinander liegen..."
*lol*
Gegenüber werden sie bei einer abknickenden Vorfahrtsstr. kaum liegen. *g*
fraktum
19.09.2007, 12:20 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
@Kahleberger:
lol, das hab ich ja noch nie gesehen
Imho ist es aber kein gültiges/existierendes Zusatzzeichen.
Mishka
19.09.2007, 13:01 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
doch das gibts, steht zum beispiel eins in der nähe von stadtroda hier! sieht sogar noch anders aus, weil parallel zur abknickenden hauptstraße noch eine nebenstraße verläuft, die im knick dann auf selbige stößt...also auf dem schild ist die auch grade eingezeichnet und nicht schräg wie auf dem link...also die schilder gibts!
fraktum
19.09.2007, 13:05 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
Ne, ok es mag wohl ein gültiges Zeichen sein.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Zeichen sinnvoll sein kann. Naja.
Lambo-Benni
19.09.2007, 13:06 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
LOL, was es nicht alles gibt.
Aber gegenüber liegen sie sich dennoch nicht, sondern immernoch "nebeneinander". Es gilt immernoch RvL zwischen ALLEN Nebenstraßen.
Im fall sie lägen gegenüber, könnte kein RvL gelten, weil es einfach keinen Sinn ergäbe.
durbanZA
19.09.2007, 13:07 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
» Lösung:
Ich. Und das trotzdem, daß ich Linksabbieger bin und die Fahrbahn des geradeaus Fahrenden kreuze.
«
Na ja, das ist ja der Sinn einer abknickenden Vorfahrt :), der durchgehende Verkehr soll eben um die Ecke geführt werden.
Ich habe schon auch andere Zusatzzeichen zum Verlauf der Vorfahrtstraße gesehen, die besonderer Kreativität entsprungen sind :)
Bei Zusatzzeichen hat das Land ja geradezu Narrenfreiheit.
diezge
19.09.2007, 21:04 Uhr
zu: Prüfungsfrage: Vorrang- abknickende Vorfahrt
@Mishka:
Stimmt, das ist so, daß die Nebenstraßen untereinander rechts vor links haben. Bei uns gibt es sogar eine solche Kreuzung eine Nebenstraße die noch ein Stoppschild hat. Das hat natürlich keine Auswirkung auf die Vorfahrt. Nur manche Verkehrsteilnehmer meinen, daß durch das Stoppschild rechts vor links nicht mehr gilt, da das Vorfahrt gewähren Schild über dem Stoppschild liegt. Ist natürlich Blödsinn.
Auch die von mir beschriebene Situation ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewußt, da sie meinen, vor mir geradeaus von der Nebenstraße einzufahren und ich als Linksabbieger auf dem Weg von der Hauptstraße in die Nebenstraße zu warten habe.
@durbanZA:
Ich vermute, Du haßt die Situation nicht ganz verstanden. In meiner Situation knickt die Vorfahrtstraße nach rechts ab und ich biege nach links in die Nebenstraße und habe eben Vorfahrt vor dem Geradeausfahrenden von der Nebenstraße, die mir entgegen kommt.
Gruß,
diezge
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