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dream
29.08.2007, 15:54 Uhr
führerschein entzogen und geblitzt
hallo zusammen
ein freund von mir wurde unter fahren (pkw) mit alkoholeinfluss von der polizei angehalten. daraufhin wurde ihm sein führerschein entzogen. er wohnt von seiner familie ca 100km weit weg und benötigt deshalb sienen führerschein. in seiner dummheit ist er dann trotz des führerscheinentzugs auto gefahren und wurde auch noch geblitzt (ich weiss, blöd aber nunja). dann hat er bei der polizei angegeben, dass sein vater den pkw gefahren hat. daraufhin kam ein fragebogen von der polizei, den er ausfüllen soll, da diese nicht glaubt, dass er gefahren ist, da der herr auf dem bild wesentlich jünger aussieht.
die frage ist nun, soll er zugeben, dass er gefahren ist oder lieber schweigen? wenn er seinen vater als fahrer angibt und die kriegen das raus, kann er doch mit einer anzeige rechnen oder?
also was meint ihr, wie wird er wohl die niedrigste strafe kriegen?
danke schonmal
Lambo-Benni
29.08.2007, 16:48 Uhr
zu: führerschein entzogen und geblitzt
Er solls zugeben. Selber schuld, aber wenn es raus kommt, dass der Vater nicht gefahren ist, er das aber behauptet (und sein Vater auch), dann sind beide dran. Und das kann leicht rauskommen.
Dunkeltier
29.08.2007, 16:48 Uhr
zu: führerschein entzogen und geblitzt
Ja, ja - die bösen "Freunde". :-) Um es kurz zu machen: Eine Rechtsberatung wird es hier kaum geben, erst Recht nicht um eine Straftat zu vertuschen. Dein Freund steckt sehr, sehr tief in der Scheisse, und das ist auch gut so. Manche Menschen können oder wollen nicht die Konsequenzen ihrer verzapften Scheiße tragen, nun kommt die Quittung. Hoffentlich extradick.
Insofern der Vater mitspielt und die Behörden die Sache nicht spitz kriegt, passiert bestenfalls nichts. Sollte es auffliegen, kommt es wohl erst einmal zum etwas länger andauernden Entzug der Fahrerlaubnis zzgl. eines kleinen Gerichttermins mit Geld- und schlimmstensfalls Freiheitsstrafe. Dann kann man dem Führerschein endgültig ade sagen und sich an der MPU versuchen.
durbanZA
29.08.2007, 21:21 Uhr
zu: führerschein entzogen und geblitzt
Wie schon gesagt, Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden. Dennoch aber mal en paar Statements, die das unberührt lassen:
Die Polizei hat bereits Ermittlungen gegen den "Freund" aufgenommen. Es wird also schwer sein, sie wieder davon abzubringen. Was sollte es also brigen, den Vater anzugeben? DIe Polizei hat den doch angeblich schon als Fahrer ausgeschlossen? Außerdem wäre das eine weitere Straftat, daher möglicherweise eher zu unterlassen.
Der "Freund" darf schweigen, das ist sein gutes Recht. Dann ist es an der Polizei, weiter zu ermitteln.
Der "Freund" kann die Tat zugeben. Da die Bußgeldstelle nicht zwangsläufig in Kontakt mit der Führerscheinstelle steht, kann es sogar passieren, daß es nichteinmal auffällt, daß der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ich will nicht sagen, daß das sehr wahrscheinlich ist, aber ab und zu hat der Betreffende Glück.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist eine Straftat. Daher ist es schwierig, etwas über das Strafmaß auszusagen.
Interessant wäre zu wissen, ob ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug vorliegt.
Als groben Richtsatz kannst Du, äh der "Freund" aber mit folgendem rechnen:
- Geldstrafe (20- 60 Tagessätze), bei Anwendung von Jugendstrafrecht Sozialstunden
- Entzug der Fahrerlaubnis (wenn nicht bereits entzogen)
- Sperre mind. 6 Monate, eher etwas mehr.
Ein Anwalt kann nicht zaubern, aber manchmal etwas an den Tagessätzen oder an der Sperre drehen.
Soweit,
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
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