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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
25.07.2007, 19:41 Uhr

Unklarheit bei der Geschwindigkeitsbeschränkung

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage zum Thema Geschwindigkeitsbeschränkung!

Bei uns auf dem Land gibts viele (nicht geschlossene) Ortschaften! Vor vielen steht das Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! Aber es kommt nach dem Ort kein Aufhebungsschild! Außerdem steht am anderen Ende bzw. Anfang des Ortes die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung!

Was gilt in dem Fall?
bezieht sich die beschränkung nur auf die Ortschaft?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
25.07.2007, 19:51 Uhr

zu: Unklarheit bei der Geschwindigkeitsbeschränkung

Also, keine gelbe Ortstafel (weder Ortseingang noch -ausgang)? Dann gilt das hier.

"Vermutlich" eine fehlerhafte Beschilderung (Aufhebung des Streckenverbots fehlt), aber vermuten kann man viel, und das Fehlen der Aufhebung entbindet einen nicht von der Pflicht, sich weiter an das Tempolimit zu halten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten