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yasalla
14.06.2007, 17:47 Uhr
Führerschein abgelaufen
Hallo,
folgendes Problem, oder auch nicht, habe ich:
ich habe den Führerschein CE (7,49 t mit Hänger 12 t, also insgesamt 19, 49 t). Dieser ist 12.2000 aufgrund Alters abgelaufen. Eine verlängerung fand nicht statt. Heute wäre ich wieder an diesem Führerschein interessiert, ist er nun endgültig weg, oder kann ich die ärztl. Besch. nachreichen und dann habe ich ihn wieder, oder muss ich den Führerschein komplett neu machen. 7,49 T und 3,5 t Hänger kann ich nach wie vor fahren?
Weiss einer Rat. Danke.
Gruß Yasalla
Georg_g
14.06.2007, 18:01 Uhr
zu: Führerschein abgelaufen
Ich nehme mal an, dass die genannten Daten (7,49 t Lkw und 12 t Anhänger) jene deines Zuges sind, den du tatsächlich gefahren bist bzw. den du fahren möchtest.
Oder meintest du CE79, also der Umfang der alten Klasse 3? Die Beantwortung deiner Frage hängt nämlich davon ab, welche Klasse genau du hattest, also ob alte Klasse 3 mit Umschreibung in C1E und CE79 oder tatsächlich die Klasse CE.
Falls du wirklich die Klasse CE meinst, dann hättest du nach Ablauf noch 2 Jahre Zeit zur Verlängerung gehabt (also bis 12/2002). Jetzt müsstest du die theoretischen und praktischen Prüfungen für C und CE jeweils erneut ablegen.
yasalla
14.06.2007, 21:10 Uhr
zu: Führerschein abgelaufen
Es handelt sich um den C1Eund CE79, also den alten FS Klasse 3.
Georg_g
14.06.2007, 23:37 Uhr
zu: Führerschein abgelaufen
Dann gilt deine Klasse C1E immer noch, d.h. du darfst auch weiterhin Züge bis 12 t z.G. fahren, wobei das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 t z.G. haben darf.
Die Klasse CE79 ist abgelaufen und kann, da sie seit mehr als 2 Jahren abgelaufen ist, auch nicht wieder reaktiviert werden.
yasalla
15.06.2007, 07:51 Uhr
zu: Führerschein abgelaufen
also 12 t Hänger geht nicht mehr, aber 3,5 t Hänger schon. Gesamt gewicht des Zuges: 7,49 T und 3,5 t Hänger = 10,99 T Gesamt.
Ist das so OK?
Im übrigen vielen Dank für die schnelle Beantwortung!!!
Georg_g
15.06.2007, 09:54 Uhr
zu: Führerschein abgelaufen
Da du immer noch die Klasse C1E hast, darfst du damit Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t fahren. (Die Grenze liegt übrigens bei einschließlich 7,5 t, nicht bei 7,49 t).
Hinter diesem Kfz. (z.B. Lkw) darfst du auch noch einen Anhänger mitführen. Die Gesamtmasse des Zuges (also z.G. Lkw + z.G. Anhänger) darf aber nicht mehr als 12 t betragen. Außerdem darf die z.G. des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.
Beispiel 1: Lkw, Leermasse 3500 kg, z.G. 7500 kg --> z.G. Anhänger darf max. 3500 kg sein, also wäre die z.G. des Zuges 11 t.
Beispiel 2: Lkw, Leermasse 4500 kg, z.G. 7500 kg --> z.G. Anhänger darf max. 4500 kg sein, also z.G. des Zuges 12 t.
yasalla
15.06.2007, 12:48 Uhr
zu: Führerschein abgelaufen
soweit klar, aber das 1,5 fache der zul. Gesamtgewichts der Zugmaschine (12 T) für den Hänger darf ich nicht mehr. In meinem Führerschein steht, bis 12.000kg Hänger.
so stehts da unter 12. 79 (C1E>12000kg, Ls3)
Oh Mann, ist das komplieziert geworden. Trotzdem vielen Dank für Deine Geduld mit mir.
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