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10.06.2007, 22:29 Uhr

FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

Hallo,
ich bekomme in den nächsten meinen Führenschein mit 17, also die Prüfungsbescheinigung.

Darf ich dann die Klassen M, L und S im Ausland fahren?

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.06.2007, 22:43 Uhr

zu: FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

nein. b17 mit den eingeschlossenen klassen gilt nur im inland.

holger

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11.06.2007, 00:19 Uhr

zu: FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

Muss ich dann noch extra den Führerschein für die drei Klassen machen oder brauche ich dafür eine Sonderbescheinigung?

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11.06.2007, 07:48 Uhr

zu: FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

gegenfrage.
warst du in der fahrschule ?
lies einfach was in der bescheinigung steht. hast in d-land klasse msl, aber eben nur für hier. gültig bis du 18 bist, dann überall.

holger

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11.06.2007, 18:18 Uhr

zu: FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

Ach ja, Kahleberger weiß wieder genau Bescheid. Sag mir doch mal bitte den "Geltungsbereich" der Klasse M! Nur weil es sich um eine nationale Klasse handelt, heißt das noch lange nicht, dass kein anderes Land diese Klasse anerkennt.

In Spanien dürfte es z.B. problemlos möglich sein, mit der Klasse M die Mopeds nach spanischem Recht zu fahren. Dazu müsste man sich aber von der deutschen Behörde zusätzlich zur BF17-Prüfungsbescheinigung einen "richtigen" Führerschein der Klassen M, L und S ausstellen lassen.

»Mir scheint, als werden die FE-Klassen und ihr Geltungsbereich im Theorieunterricht nicht oder nicht richtig erklärt. Hört im Unterricht keiner mehr hin?«

Bitte erkläre mir doch mal eben schnell, ob die Klasse M in Estland, die Klasse L in Rumänien und die Klasse S auf Zypern anerkannt wird. Dann hätte ich noch gerne die kongolesische Moped- und die peruanische Zugmaschinen-Definition.

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11.06.2007, 18:53 Uhr

zu: FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

das ist doch klar, dass alle denken die klassen gelten auch im ausland.
dieses gegenseitige anerkennen ist doch einer der grundgedanken der EU (nicht nur bei fs- klassen). ständig wird doch von gleichmachung gesprochen. woher soll dann ein 17 jähriger, der die zeit vor der EU nur aus dem geschichtsbuch kennt, wissen, dass eine klasse nur in D gilt. zumal andere klassen (z.b. B, A etc.) auch im ausland gelten?
da ist auch keine logik zu erkennen.
meine lösung: ganz oder gar nicht.
dank diese"anerkennungseuphorie" fährt auf unseren strassen z.b. auch dieser französische stinkende plastikmüll mit 45 kmh. nur ein beispiel von vielen.
also nicht immer dem TE die schuld geben.

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14.06.2007, 21:57 Uhr

zu: FS mit 17 (Darf man die Klasse M,L und S im Ausland fahren?)

Dann könnte ich sozusagen dort fahren und meinen Rosaschein zeigen! Die machen doch eh nichts! Außer ich hab noch dazu keinen Helm an und der Scooter ist noch nicht angemeldet!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren