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frenzy
01.06.2007, 18:26 Uhr
Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Hallo an alle, meine Frage:
Bei mir steht schon seit Jahren mein Motorrad angemeldet(!) im Carport. Wegen meinem Beruf hatte ich nie richtig Zeit zum Fahren. Jedes Jahr dachte ich, "nächstes Jahr aber wirklich!" und hab sie deswegen nie abgemeldet, weil ich mal gehört habe daß es dann Probleme bei der Wiederzulassung geben könnte. Bin aber ehrlich auch nie gefahren damit.
Was wäre, wenn ich das Maschinchen jetzt wieder flott mache und damit zum TÜV fahre? Ist das eine Riesen-Nummer oder kommt da vielleicht sogar eine Strafe auf mich zu??? Mit welchen kosten muß ich rechnen? Wir sprechen von 6 Jahren Standzeit.
Danke für Eure Antworten.
Volltreffer
01.06.2007, 21:59 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Wenn es doch zugelassen ist kann keine Wiederzulassung erfolgen.
Beim Tüff wird es keinen Terz geben, sollte dir allerdings jetzt einfallen das Teil doch abzumelden, kann es passieren daß die Zulassungsstelle einen Aufstand macht und dir ein Bußgeld auferlegt wird.
Ist einem Bekannten so ergangen, deshalb unbedingt §29 und gut isses.
frenzy
02.06.2007, 14:49 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Danke für die Antwort.
>> deshalb unbedingt §29 und gut isses.
Ähm, §29 sagt mir nicht so viel...
Muss ich nicht auch für die vergangenen Jahre TÜV nachzahlen? Also stelle ich mir das so vor:
Zum TÜV fahren (erlaubt???), erfolgreiche Abnahme, dann 3 x Prüfgebühren zahlen für 6 rumgestandene Jahre?
to
02.06.2007, 15:04 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Stvzo § 29
Dort ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge und Anhäger geregelt.
Du wirst nur einmal bezahlen müssen, weil Dein Motorrad ja auch nur einmal untersucht wird.
Georg_g
02.06.2007, 16:11 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
So ganz klar ist das nicht, wie in diesem Fall verfahren werden muss. Wenn man den HU-Termin überzieht, dann wird die neue HU rückdatiert. Hat man beispielsweise um 2 Monate überzogen, dann bekommt man nicht mehr 24 Monate, sondern nur noch 22 Monate bis zur nächsten HU, d.h. die neue Plakette wird nur noch bis zu dem Datum erteilt, zu dem die HU bei pünktlicher Durchführung gültig gewesen wäre.
Bei einer Überziehung von 2 Jahren oder mehr führt das dann zu der eigenartigen Situation, dass man zu einem Datum rückdatieren müsste, das in der Vergangenheit liegt. Also müsste man zwei HUs nacheinander durchführen und natürlich auch zwei mal die Gebühren zahlen. Ist die HU seit 6 Jahren abgelaufen, müsste man 3 HUs machen, um die Fälligkeit in die Gegenwart zu verlegen bzw. sogar noch eine 4. HU, um wieder "frischen TÜV" zu haben.
Kein Prüfer der Welt wird natürlich wirklich ein- und die selben Untersuchungen 3 oder 4 mal nacheinander durchführen. Die Frage ist, ob er 3 oder 4 mal die Gebühren verlangen darf, wenn er die Tätigkeit nur ein mal durchführt.
Mein Tipp: Das Motorrad nicht direkt zu einer TÜV-Niederlassung bringen, sondern in eine Werkstatt und dort die HU durchführen lassen. Die Prüfer sind da manchmal etwas kulanter, weil sie sich wegen der Konkurrenz nicht das gute Verhältnis mit den Werkstätten versauen wollen. Ich denke, dass du dann nur einmal die HU durchführen lassen und bezahlen musst.
carhol
02.06.2007, 16:28 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
du wirst 3x die tüv gebühr bezahlen müssen auch wenn nur einmal geprüft wurde. (weiss ich aus eigener erfahrung mit 2x zahlen).
holger
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Die Maschine abmelden und bei Bedarf neu anmelden und dann den TÜV machen lassen, käme das billiger, als 3 x zu bezahlen? Würde das überhaupt gehen?
Volltreffer
02.06.2007, 19:57 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Stimmt! Ab und Anmelden kost ja auch fast nix und das sehr wahrscheinliche Bußgeld iss auch ein Klacks.
Das Beste ist Georgs Ausführungen zu folgen, Moped ggf mit Anhänger hinschaffen, nicht daß gerade dann die Rennleitung kontrolliert......
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
Kostenfrage der Ab- und Anmeldung ist mir nicht bekannt. Auch nicht die Höhe des Bußgeldes. Darum ja auch meine FRAGE! Volltreffer, kannst Du Dich zu den Kosten äußern?
Ich dachte nur daran, was ich bei meinem Fahrzeug beim TÃœV bezahlt habe.
minho
14.06.2007, 22:04 Uhr
zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV
georgs Ausführung + Rotes Kennzeichen um zum Tüv zu kommen.(Gibt es doch auch für Motorräder?)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren
Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung
Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte
Wie fahren Sie umweltbewusst?
Rechtzeitig Gas wegnehmen und Schwung ausnutzen, wenn die nächste Ampel "Rot" zeigt
Unnötiges Beschleunigen und unnötiges Abbremsen vermeiden
Bei "Grün" immer voll beschleunigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
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