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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frenzy
01.06.2007, 18:26 Uhr

Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Hallo an alle, meine Frage:
Bei mir steht schon seit Jahren mein Motorrad angemeldet(!) im Carport. Wegen meinem Beruf hatte ich nie richtig Zeit zum Fahren. Jedes Jahr dachte ich, "nächstes Jahr aber wirklich!" und hab sie deswegen nie abgemeldet, weil ich mal gehört habe daß es dann Probleme bei der Wiederzulassung geben könnte. Bin aber ehrlich auch nie gefahren damit.
Was wäre, wenn ich das Maschinchen jetzt wieder flott mache und damit zum TÜV fahre? Ist das eine Riesen-Nummer oder kommt da vielleicht sogar eine Strafe auf mich zu??? Mit welchen kosten muß ich rechnen? Wir sprechen von 6 Jahren Standzeit.
Danke für Eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
01.06.2007, 21:59 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Wenn es doch zugelassen ist kann keine Wiederzulassung erfolgen.



Beim Tüff wird es keinen Terz geben, sollte dir allerdings jetzt einfallen das Teil doch abzumelden, kann es passieren daß die Zulassungsstelle einen Aufstand macht und dir ein Bußgeld auferlegt wird.

Ist einem Bekannten so ergangen, deshalb unbedingt §29 und gut isses.

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02.06.2007, 14:49 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Danke für die Antwort.

>> deshalb unbedingt §29 und gut isses.

Ähm, §29 sagt mir nicht so viel...

Muss ich nicht auch für die vergangenen Jahre TÜV nachzahlen? Also stelle ich mir das so vor:
Zum TÜV fahren (erlaubt???), erfolgreiche Abnahme, dann 3 x Prüfgebühren zahlen für 6 rumgestandene Jahre?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.06.2007, 15:04 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Stvzo § 29

Dort ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge und Anhäger geregelt.

Du wirst nur einmal bezahlen müssen, weil Dein Motorrad ja auch nur einmal untersucht wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.06.2007, 16:11 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

So ganz klar ist das nicht, wie in diesem Fall verfahren werden muss. Wenn man den HU-Termin überzieht, dann wird die neue HU rückdatiert. Hat man beispielsweise um 2 Monate überzogen, dann bekommt man nicht mehr 24 Monate, sondern nur noch 22 Monate bis zur nächsten HU, d.h. die neue Plakette wird nur noch bis zu dem Datum erteilt, zu dem die HU bei pünktlicher Durchführung gültig gewesen wäre.

Bei einer Überziehung von 2 Jahren oder mehr führt das dann zu der eigenartigen Situation, dass man zu einem Datum rückdatieren müsste, das in der Vergangenheit liegt. Also müsste man zwei HUs nacheinander durchführen und natürlich auch zwei mal die Gebühren zahlen. Ist die HU seit 6 Jahren abgelaufen, müsste man 3 HUs machen, um die Fälligkeit in die Gegenwart zu verlegen bzw. sogar noch eine 4. HU, um wieder "frischen TÜV" zu haben.

Kein Prüfer der Welt wird natürlich wirklich ein- und die selben Untersuchungen 3 oder 4 mal nacheinander durchführen. Die Frage ist, ob er 3 oder 4 mal die Gebühren verlangen darf, wenn er die Tätigkeit nur ein mal durchführt.

Mein Tipp: Das Motorrad nicht direkt zu einer TÜV-Niederlassung bringen, sondern in eine Werkstatt und dort die HU durchführen lassen. Die Prüfer sind da manchmal etwas kulanter, weil sie sich wegen der Konkurrenz nicht das gute Verhältnis mit den Werkstätten versauen wollen. Ich denke, dass du dann nur einmal die HU durchführen lassen und bezahlen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.06.2007, 16:28 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

du wirst 3x die tüv gebühr bezahlen müssen auch wenn nur einmal geprüft wurde. (weiss ich aus eigener erfahrung mit 2x zahlen).

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Die Maschine abmelden und bei Bedarf neu anmelden und dann den TÜV machen lassen, käme das billiger, als 3 x zu bezahlen? Würde das überhaupt gehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
02.06.2007, 19:57 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Stimmt! Ab und Anmelden kost ja auch fast nix und das sehr wahrscheinliche Bußgeld iss auch ein Klacks.

Das Beste ist Georgs Ausführungen zu folgen, Moped ggf mit Anhänger hinschaffen, nicht daß gerade dann die Rennleitung kontrolliert......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

Kostenfrage der Ab- und Anmeldung ist mir nicht bekannt. Auch nicht die Höhe des Bußgeldes. Darum ja auch meine FRAGE! Volltreffer, kannst Du Dich zu den Kosten äußern?

Ich dachte nur daran, was ich bei meinem Fahrzeug beim TÃœV bezahlt habe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
14.06.2007, 22:04 Uhr

zu: Motorrad jahrelang ohne TÃœV

georgs Ausführung + Rotes Kennzeichen um zum Tüv zu kommen.(Gibt es doch auch für Motorräder?)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie fahren Sie umweltbewusst?

Rechtzeitig Gas wegnehmen und Schwung ausnutzen, wenn die nächste Ampel "Rot" zeigt

Unnötiges Beschleunigen und unnötiges Abbremsen vermeiden

Bei "Grün" immer voll beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen