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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
28.03.2007, 19:18 Uhr

Kfz- anmeldung

Hallo,
habe am Montag den Wagen meiner Mutter abgemeldet, weil es mit dem Tüv schlecht aussah.
Jetzt habe ich aber die möglichkeit den Wagen doch günstig reparieren zu lassen.

Meine Frage:
auf dem Fahrzeugschein ist statt " Vorrübergehend abgemeldet"
endgültig abgemeldet" angekreutzt.
Da ich den Wagen nun übernehmen möchte
wollte ich wissen, ob man den wieder normal
anmelden kann?

Danke für Antworten im Voraus,

Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
29.03.2007, 08:48 Uhr

zu: Kfz- anmeldung

Sicher? Für was ein Vollgutachten? NICHTMAL mehr die Wagen die länger als 19 Monate abgemeldet waren benötigen dieses mehr.
Warum sollte ein Wagen der nur n Monat oder was weiß ich wielange der abgemeldet war eines benötigen?
HU/AU müsste völlig ausreichen nehm ich Mal an....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten