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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
28.03.2007, 19:18 Uhr

Kfz- anmeldung

Hallo,
habe am Montag den Wagen meiner Mutter abgemeldet, weil es mit dem Tüv schlecht aussah.
Jetzt habe ich aber die möglichkeit den Wagen doch günstig reparieren zu lassen.

Meine Frage:
auf dem Fahrzeugschein ist statt " Vorrübergehend abgemeldet"
endgültig abgemeldet" angekreutzt.
Da ich den Wagen nun übernehmen möchte
wollte ich wissen, ob man den wieder normal
anmelden kann?

Danke für Antworten im Voraus,

Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
29.03.2007, 08:48 Uhr

zu: Kfz- anmeldung

Sicher? Für was ein Vollgutachten? NICHTMAL mehr die Wagen die länger als 19 Monate abgemeldet waren benötigen dieses mehr.
Warum sollte ein Wagen der nur n Monat oder was weiß ich wielange der abgemeldet war eines benötigen?
HU/AU müsste völlig ausreichen nehm ich Mal an....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte

Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B

Der Lkw

Der gelbe Pkw

Der grüne Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren