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Das FAHRTIPPS-Forum
.Sky
09.02.2007, 19:27 Uhr
Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Hallo Leute,
ich würde gerne Mal eure Meinung zu diesem Fall hören...
Ich fuhr morgens mit meinem Roller in der Stadt eine lange übersichtliche Straße entlang als mir plötzlich ein BMW mir die Vorfahrt nimmt und mich erfasst. Nun meinen 2 Zeugen ich wäre deutlich zu schnell gewesen was ich aber abstreite, diese Zeugen beziehen sich wahrscheinlich auf die Überholung eines Smarts der langsam gefahren ist. Wenn ich den Smart jetzt mit leicht überhöhter Gechwindigkeit überholt habe könnte mir das zum Verhängnis werden ? Also aus meiner Sicht sind das 2 getrennte Dinge dieses Überholmanöver und der Unfall. Bin noch in der Probezeit und das mit der Teilschuld die der BMW-Fahrer da rausholen will gefällt mir nicht. Die Polizei hat die Schuldfrage geklärt und dem BMW-Fahrer die ganze Schuld gegeben. Meint ihr das wird sich wegen den Zeugen ändern ?
Mfg .Sky
carhol
09.02.2007, 19:54 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
etwas verworren die schilderung.
folgende fragen:
was für ein roller?
welcher führerschein?
wie schnell ist "leicht überhöht"?
war der überholvorgang vor der kreuzung/einmündung abgeschlossen?
grundsätzlich kann man sagen das für dich die "strafsache" beendet ist weil die polizei den anderem die alleinige schuld gegeben hat. das soll aber nicht heissen, dass auf dich nichts mehr zukommen kann.
wegen der teilschuld musst du erst obrige fragen beantworten.
holger
Drummer
10.02.2007, 10:58 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Frage zu den Zeugen:
1. standen sie auf dem Fußweg?
2. fuhren sie hinter Dir?
3. kamen sie Dir fahrend entgegen?
Denn, wie wollen sie dem Gericht glaubhaft machen, wie sie Deine überhöhte Geschwindigkeit erkannt haben?
Wenn der Smart langsam fuhr, ist es logisch, daß man sieht, daß Du schneller fährst, aber ansonsten..........
.Sky
11.02.2007, 13:15 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Also zu den Fragen,
- war ein Gilera Runner mit 50 ccm
- habe einen A1 Führerschein
- ich würde sagen die Geschwindigkeit lag ungefähr bei 55-60 kmh, ich musste ja etwas schneller fahren um den Smart zu überholen
- der Ãœberholvorgang war definitv vor der Ausfahrt beendet
- von den Zeugen habe ich keinerlei Kenntniss denn ich wurde sofort mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht
Mfg .Sky
carhol
11.02.2007, 13:47 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
das kommt jetzt drauf an, wie clever dein u-gegner ist.
wenn er schlau ist, lässt er deinen roller beschlagnahmen und du bist dran wegen fahren ohne be weil das teil zu schnell ist.
fof ist es nicht, weil du a1 hast.
die geschwindigkeit ist auch nicht ursächlich für den unfall.
mit einem anwalt, vielleicht auch mir der richtigen versicherung (die ja auch nicht gerne zahlen), kann da schon eine teilschuld bei rauskommen weil eigentlich hätte der roller ja nicht im verkehr sein dürfen.
holger
.Sky
11.02.2007, 16:57 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Der Aufenthaltsort des Rollers ist niemandem bekannt also müssten die Behörden erstmal suchen ... Also würde mir nicht die Tatsache zum Verhängnis werden das ich zu schnell war sondern das der Roller überhaupt so schnell fährt ?
carhol
11.02.2007, 17:27 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
die behörde hat nicht zu suchen, du hast zu sagen wenn du gefragt wirst.
denke aber nicht, dass da jetzt noch was kommt, das hätte dein u-gegner sofort machen müssen.
warst du nach dem überholen schon wieder rechts? wenn ja, wird dein gegener nur noch kleine chancen auf teilschuld haben.
aber wir keinen nur deine ansicht der dinge. welche argumente führt der bmw fahrer an?
meinen fs sage ich immer : wenn ihr einen unfall mit einem mot. zweirad habt, lasst immer die karre sicherstellen, meistens sind sie manipuliert und dann steht ihr besser da (fof oder ohne be).
holger
.Sky
11.02.2007, 17:54 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Zu meiner Schande muss ich gestehen das ich rechts überholt habe... ich meine es ist zwar keine Entschuldigung das in der Mitte der Fahrbahn rutschige Schienen verlegt sind und rechts genug Platz war aber ich habs nunmal gemacht und wenn es wirklich dadurch zu einer Teilschuld kommen sollte ich es wahrscheinlich verdient hätte. Nichtsdesto trotz finde ich das diese Sache ein gesondertes Vergehen ist der nicht im Zusammenhang mit dem Unfall steht.
carhol
11.02.2007, 18:09 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
ups, da sieht die sache ja ganz anders aus.
§ 315c
....
>> grob verkehrswidrig und rücksichtslos
die Vorfahrt nicht beachtet,
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
<<
wenn dein u-gegener einen brauchbaren anwalt hat und die nötigen zeugen, hast du kurz gesagt die a-karte.
holger
.Sky
11.02.2007, 20:10 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Ist das aber nicht dann ein eigenständiges Verfahren oder wird das bei dem Unfall berücksichtigt? Ich denke ich habe Glück in diesem Fall denn der Unfallgegner pocht nur auf die Tatsache das ich zu schnell war.
Mfg .Sky
carhol
11.02.2007, 20:56 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
wenn er nur darauf pocht, hast du glück. mit 60 km/h muss er i.g.o rechnen.
es wurd aber ein verfahren geben wegen deinem kh aufenthalt. fahrlässige körperverletzung wird deinem ug vorgeworfen werden. was dabei rauskommt ????
er wird zeugen auffahren und dann wird die situation nochmal besprochen. vielleicht kommt dann das rechtsüberholen noch mal zu sprache, damit muss er nämlich nicht rechnen.
du kannst aber immer noch teilschuld wegen fahren ohne be bekommen weil bestimmt der fahrer von dem überholten fz aussagen wird. was ist, wenn der sagt: ich bin 50 gefahren und wurde überholt.
holger
.Sky
11.02.2007, 22:45 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Ja das stimmt. Ich habe in dem schreiben von der Polizei festgestellt das ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung angeleiert wurde.
Wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten um nicht noch mehr Kollateralschäden zu verursachen ?
Danke soweit, .Sky
carhol
12.02.2007, 09:55 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
wenn es zur verhandlung kommen sollte, nur mit anwalt hin gehen.
holger
.Sky
17.02.2007, 22:50 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Ja soweit ich weiss ist es verboten. Die Diskussion ist allein schon deswegen nicht hinfällig da ich noch nich weiss wie sich das mit den Zeugen verhält. Falls der Fahrer des Smart als Zeuge geladen ist sieht es schlecht aus...
Mfg .Sky
Ps2spieler
18.02.2007, 12:17 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
wenn es Innerorts zweispurrig wäre dürfte man glaube rechts überholen. Ist auf der Autobahn auch so wenn man unter einer Gewissen Geschwindigkeit fährt(sehr dichter Verkehr)
.Sky
19.02.2007, 21:13 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
War ne ziemlich breite Straße mit Schienen in der Mitte aber leider ohne Mittelstreifen ...
trexer
19.02.2007, 21:47 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit - Mir wurde die Vorfahrt genommen
Vielleicht hat der smart ja links geblinkt? Kann doch gut sein, ich mein so nen Blinker vom Smart ist sicher nicht groß...
Ansonsten wie holger gesagt hat nur mit Anwalt vor Gericht und bei Ausergerichtlichem immer genau überlegen ob man was sagt oder besser nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Die Kinder
- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind
- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Ãœberholen
Zum Halten und Parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen
Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen
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