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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern abc123
22.02.2007, 10:38 Uhr

Fahrzeugmängel, welche Strafen?

Hallöchen,

zuerst wollte ich einmal kurz fragen, was das Parken im absoluten Halteverbot kostet. Bin ich da mit 35 Euro dabei? ;-)

Und dann nochmal eine andere Frage: Ich (keine Probezeit mehr) bin öfters mit unserem Firmenwagen unterwegs. Wie ist das, wenn die Polizei mich mal anhält zur allg. Verkehrskontrolle und dann Fahrzeugmängel feststellt?? Denn unser "tolle" Firmenwagen ist ein uralter Golf, der alle paar Monate in der Werkstatt ist und an dem dauernd was ist! Aber der Chef will auch keinen neuen Wagen kaufen.

Diesen Monat war das Auto sogar schon 2x in der Werkstatt. Wie kann ich da bestraft werden, falls die Polizei mich also anhält und dann irgendwas entdeckt? Vorallem, wenns sich um irgendwas handelt, was man als Laie (der keine Ahnung von Autos hat) gar nicht erkennt/bemerkt? Bekommt der Halter (mein Chef) dann auch eine Strafe? Oder nur ich? Oder kann er die Strafe dann auf mich "abwälzen" und von mir verlagen, dass ich das bezahle; er hat als Fahrzeughalter doch auch eine "Sorgfaltspflicht" oder?

Wäre super,wenn mir da mal jemand weiterhelfen kann. Mache mir doch schon so meine Gedanken, weil das Auto halt uralt ist und dauernd irgendwas kaputt ist. Und ich hab leider kaum Ahnung von Autos, abgefahrene Reifen kann ich wohl noch erkennen ;-) aber alles andere...? Und ich möchte natürlich auch vermeiden, dass ich Punkte und Bußgelder aufgedrückt bekomme, weil mich der Chef mit einem nicht verkehrssicheren Auto losschickt.

Gruß Katie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.02.2007, 11:35 Uhr

zu: Fahrzeugmängel, welche Strafen?

wenn du nicht gerade vor einer feuerwehr-ausfahrt geparkt hast, bist du mit höchstens 35€ dabei. kann aber auch, je nach situation, weniger sein.
bei mängeln am fahrzeug bist du genauso dran wie dein chef. es sei den, der mangel ist während der fahrt aufgetreten, dann stehst du alleine da.

holger

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22.02.2007, 12:44 Uhr

zu: Fahrzeugmängel, welche Strafen?

Hi,
danke für die antwort erstmal...
aber was genau meinst du jetzt mit "bei mängeln am fahrzeug bist du genauso dran wie dein chef"? Was für Strafen gibt es denn da und nach welchen Mängeln geht es da, außer abgefahrenen Reifen?

Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass die sowas alles bei einer allg. Verkehrskontrolle überhaupt prüfen? Und wie soll man denn beweisen, dass der Mangel entweder schon vorher bestand oder erst eben während der Fahrt eingetreten ist?

Wenns danach geht, dürfte man sich ja am besten nie wieder in ein Auto setzen, weil ja quasi jedes Auto irgendwelche Mängel haben könnte, die nur ein KFZ-Mechaniker erkennt. Ich frage mich, wer sich solche Paragraphen ausdenkt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.02.2007, 14:22 Uhr

zu: Fahrzeugmängel, welche Strafen?

ausgedacht haben sich das über jahrzehnte hinweg rechts- und verkehrsexperten.
die strafen und was alles davon betroffen ist, musst du im bussgeldkatalog nachlesen, hab jetzt keine lust den abzuschreiben.
kannst du hier auf der site fast alles nachlesen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.02.2007, 14:26 Uhr

zu: Fahrzeugmängel, welche Strafen?

Also, Du sprichst hier von Verstößen gegen die Vorschriften der StVZO (StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung). Der Strafrahmen ist hier -je nach Verstoß- sehr unterschiedlich; das geht von einem Verwarngeld von 5 Euro (z.B. veralteter Erste-Hilfe-Kasten) bis zu hohen Bußgeldern (z.B. Achslastüberschreitungen, bis zu 250 Euro).
Es kommt also auf den Verstoß direkt an. Bei defekten Bremsen wäre z.B. ein Regelsatz von 50 Euro und 3 Punkten fällig.

Wenn Du wissen willst, welche technischen Anforderungen an ein Fahrzeug gestellt werden, kannst Du ja "StVZO" mal googlen.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird oftmals Warndreieck, Feuerlöscher und EH- Kasten überprüft. Sollten die Fahrzeuge dann äußerlich auffällig sein (Tieferlegung o.ä.) sieht man sich mal die Eintragungen ein.
Sollte dann nicht noch ein gravierender technischer Mangel dem Polizisten direkt ins Auge springen, wird soweis meistens kaum überprüft, wenn es nicht zu einem Unfall kommt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

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