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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shark
22.01.2007, 14:01 Uhr

Mitlaufende Parkscheibe!

Hi,

mir ist vor paar Minuten bei Ebay eine "mitlaufende Parkscheibe" unter die Augen gekommen.

Natürlich muss man sie eigentlich ausschalten, sobald man sie benutzt.

Was ist aber wenn man das nicht tut, und eine Politesse bekomt das mit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
22.01.2007, 14:03 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

Du darfst sie GAR NICHT verwenden in Deutschland. Denn woher sieht die Politesse ob die Mitläuft? ;-)

Oder du bringst sie so an, dass die Elektrik hinten dran nicht ersichtlich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shark
22.01.2007, 14:14 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

Wäre ja auch nicht ersichtlich, da sie relativ flach ist.

Aber angenommen die Politesse läuft vorbei, sieht das die Scheibe auf z.b. 12 Uhr steht. Ne viertel Stunde später geht sie wieder vorbei und sieht das sie nun auf 12.15 steht, hat aber eindeutig gesehen das keiner am Fahrzeug war.

Was würde geschehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.01.2007, 15:12 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

Einrichtungen zur Ãœberwachung der Parkzeit

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 5 €
63.1 bis zu 30 Minuten 5 €
63.2 bis zu 1 Stunde 10 €
63.3 bis zu 2 Stunden 15 €
63.4 bis zu 3 Stunden 20 €
63.5 länger als 3 Stunden

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
22.01.2007, 20:52 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

Dann doch lieber länger als 3 Stunden;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
22.01.2007, 21:35 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

Das habe ich auch mal bei ebay bei rumstöbern gefunden. Finde schon lustig was man durch ebay alles Legal verkaufen darf aber Benutzer nicht anwenden darf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
22.01.2007, 23:07 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

Was bringt es... eine richtig eingestellte Parkuhr darf eh nur auf volle und auf halbe Stunden gestellt werden. Wenn man bei uns auf Zwischenzeiten stellt wird man mit 5€ zur Kasse gebeten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
22.01.2007, 23:44 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

"Wenn man bei uns auf Zwischenzeiten stellt wird man mit 5 EURO zur Kasse gebeten."

Na eure Stadt hats aber nötig! Ist doch übertrieben, wegen sowas ne Knolle zu verpassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
23.01.2007, 07:30 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

In einschlägigen Elektronikfachmärkten gibt es die mitlaufende Parkscheibe auch.

In meiner Stadt läuft vieles mit Parkscheibe und natürlich wird das auch kontrolliert. Das ist gut, nur für Leute von außerhalb, die den ganzen Tag hier arbeiten müssen, nicht. Die können nicht alle 3 Stunden ihre Arbeit unterbrechen und die Parkscheibe (unerlaubterweise) weiterstellen.
Deshalb habe ich für eine solche Erfindung Sympathie.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
23.01.2007, 09:35 Uhr

zu: Mitlaufende Parkscheibe!

»In meiner Stadt läuft vieles mit Parkscheibe und natürlich wird das auch kontrolliert. Das ist gut, nur für Leute von außerhalb, die den ganzen Tag hier arbeiten müssen, nicht. Die können nicht alle 3 Stunden ihre Arbeit unterbrechen und die Parkscheibe (unerlaubterweise) weiterstellen. «
Der Sinn der Parkscheibenregelung ist, die knappen Parkplätze gerechter auf alle Parkplatzsuchenden zu verteilen. Sie erfüllt somit eine soziale Aufgabe. Für Langzeitparker, die dort arbeiten, sollte der Arbeitgeber Parkraum zur Verfügung stellen, oder ein Jobticket anbieten. Ansonsten bräuchtest Du gar nicht erst versuchen, nach 9 Uhr in die Stadt zu fahren, da alle Arbeitnehmer die Parkplätze belegt halten und auch vor 18 Uhr nicht wieder räumen.

Der Verkauf und Besitz dieser automatischen Parkscheiben ist natürlich nicht verboten, weil deren Gebrauch auch nicht verboten ist. Nur im Geltungsbereich der STVO ist er nicht gestattet.
Gruß
Lothar

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