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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
01.12.2006, 17:10 Uhr

Rote Ampel --> 35 EUR

Ein Bekannter ist ein bis zwei Meter über die Haltelinie einer Ampel gefahren und ist dann von einem stationären Ampelblitzer geblitzt worden.
Eine Behinderung anderer bestand nicht, jedoch beginnt nach kurzem Abstand hinter der Haltelinie ein Ampel-Fußgängerüberweg, auf dem er zum Teil stand.
Ist deshalb ein Bußgeld von 35 EUR gerechtfertigt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.12.2006, 17:55 Uhr

zu: Rote Ampel --> 35 EUR

welche tatbestandsnummer wurde den angegeben ? wie lautet der genaue vorwurf ?

holger

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01.12.2006, 18:02 Uhr

zu: Rote Ampel --> 35 EUR

für ne rote ampel ist das wenig. gibt auch keine punkte. empfehlung: zahlen und gut.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.12.2006, 22:32 Uhr

zu: Rote Ampel --> 35 EUR

Anscheinend wurde anerkannt, daß er nicht in den durch die LZA geschützten Bereich eingefahrten ist. Daher ist die Geldbuße so niedrig.

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03.12.2006, 09:35 Uhr

zu: Rote Ampel --> 35 EUR

D.h. wenn die Haltelinie überfahren wird, gibt es generell ein Bußgeld?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2006, 20:21 Uhr

zu: Rote Ampel --> 35 EUR

Das ist ein eigener Tatbestand: Nr. 154 BKat:
"An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten - € 10"

Jetzt könnten wir noch rumraten, warum der Regelsatz erhöht wurde :)

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