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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
03.12.2006, 09:20 Uhr

Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Hallo Ihr,

am Freitag fuhr ein runtergekommenes Auto vor mir und ich staunte nicht schlecht, als ich auf das Nummernschild schaute.

Der Fahrer hatte feinsäuberlich den Mittelteil des Nummernschildes mit einem Aufkleber abgeklebt.

Ich kann mir schon denken, dass er sich damit einfach Geschwindigkeitskontrollen entziehen will.
Was ist denn in so einem Fall vorgesehen, wenn der mit überklebtem Nummernschild erwischt wird?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
03.12.2006, 11:20 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Du hast aber auch immer wieder merkwürdige Fragen! Wieso interessiert Dich denn das? Möchtest Du selbst auch mit abgeklebtem Kennzeichen durch die Gegend fahren? Kennst Du jemanden, der das vorhat? Möchtest Du den Typen, falls Du ihn noch einmal siehst, ermahnen? Was ist der Hintergrund Deiner Frage? Reine Neugier? Das kann ich mir so langsam echt nicht mehr vorstellen...

Sei's drum, das Kennzeichen ist eine URKUNDE und darf selbstverständlich nicht verändert werden!!! Wenn Du mit manipuliertem Kennzeichen erwischt wird, blüht Dir mächtig ärger....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
03.12.2006, 11:58 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Nein, es hat mich einfach geärgert. Natürlich geht es mich nichts an und ich spiele hier auch nicht den Ermahner.

Aber mit so einem Verhalten könnte der ja einfach Unfallflucht machen und was hätte man von ihm? So gut wie nichts.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2006, 19:14 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

In Frage kommen hier § 22 StVG "Kennzeichenmissbrauch" und § 267 StGB "Urkundenfälschung". In diesem Fall dürfte der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein, weil es hier eine Verfälschung ist, und nicht nur eine Unkenntlichmachung.
Das Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
03.12.2006, 21:19 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Da fahr ich doch lieber ganz ohne...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2006, 21:29 Uhr

zu: Was passiert bei teilweise abgeklebtem Nummernschild?

Das ist dann "nur" Kennzeichenmissbrauch ... also nur Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ;-)

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