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Das FAHRTIPPS-Forum
jessi81
23.11.2006, 21:06 Uhr
Wildunfall
Guten Abend!
Ich bin gestern Abend auf einer Landstrasse gefahren, und bin dann an einem mit Warnblinklicht stehendem Auto langsam vorbeigefahren, der ein Wildunfall hatte! Das Reh lag auch noch mitten auf der Strasse. Ich habe gesehen, dass die Person draussen am Auto stand und telefonierte! Nun meine Frage:
Muss ich dort anhalten und mich vergewissern ob er zurechtkommt? Hinter mir fuhr auch jemand, der auch nicht angehalten hat!
Habe ausserdem als Frau auch so meine Bedenken, nachts auf der Strasse mich mit einer fremden Person zu unterhalten, wenn ihr versteht was ich meine...
Wäre über Antworten dankbar!!!
Warnecke
23.11.2006, 21:12 Uhr
zu: Wildunfall
Nein, in diesem Fall ist ein Anhalten nicht nötig..
DaRealAd
23.11.2006, 22:24 Uhr
zu: Wildunfall
Im genannten Fall war ja zu erkennen, dass die Person alleine wohl klar kam. Da muss man nicht anhalten.
Im allgemeinen kommt hier §323c StGB ("Unterlassene Hilfeleistung") in Betracht: Es muss ein "Unglücksfall" vorliegen und Hilfe muss "erforderlich" und "ohne erhebliche eigene Gefahr" zumutbar sein.
Das dürfte hier aber zu verneinen sein.
Die Hilfeleistung heißt auch nicht, dass man anhalten muss. Insbesondere mit dem Argument "Als Frau habe ich Angst nachts alleine" kann es schon reichen einen Notruf abzusetzen, um sich vor strafrechtlichen Folgen zu schützen.
to
23.11.2006, 22:37 Uhr
zu: Wildunfall
So, wie Du es schilderst, war es in diesem Fall sicher nicht notwendig anzuhalten.
Aber grundsätzlich ausgedrückt, sollte man zumindest in einer für einen selbst als sicher empfundener Entfernung von der Unfallstelle den Notruf anrufen und den Unfall melden. Wenn die Notrufzentrale ohnehin schon Bescheid weiss, dann ist ja alles ok.
Die Wahrnehmung, dass jemand ein Handy am Ohr hatte, ist noch kein wirkliches Indiz dafür, dass wirklich der Notruf verständigt wurde.
DaRealAd
23.11.2006, 23:08 Uhr
zu: Wildunfall
Aber ich würde es zumindest als Indiz werten, dass derjenige den Notruf verständigen könnte, wenn er Hilfe benötigt... Ansonsten hätte die Person sicherlich auch Gesten gemacht, dass man anhalten solle.
to
23.11.2006, 23:17 Uhr
zu: Wildunfall
Manch einer ruft in solchen Situationen vielleicht eher einen befreundeten Restaurantbesitzer an, der das verunfallte Wild auf die Speisekarte setzt, als den Notruf. ;-)
tolu
24.11.2006, 14:11 Uhr
zu: Wildunfall
da muss auch kein notruf gemacht werden. es reicht die polizeit oder den jagdpächter bzw. wildhüter zu benachrichtigen.
nur sollte man das wild nicht mitnehmen. aber was keiner sieht...
Aimee
24.11.2006, 17:49 Uhr
zu: Wildunfall
Dabei interessiert mich, wie man bei einem Wildunfall irgendwo zwischen Kleinkleckersdorf und der Wallachei die Telefonnummer des zuständigen Försters oder Jagdpächters herausbekommt ohne 20 Minuten rumtelefonieren zu müssen.
Anhalten ist nicht verkehrt, allein die Frage: brauchen Sie Hilfe? löst schon viel. Wenn wirklich nichts weiter ist, winkt die freundlich Person durch.
Auf der anderen Seite darf man nicht vergessen, dass es für die betreffende Person eine Schocksituation ist, und man als Hinzukommender Unbeteiligter klarer denken kann, was im einzelnen zu tun ist.
Ich kann allerdings auch Leute verstehen, die sich nicht in jedem Fall anzuhalten trauen. Am 23.12 letzten Jahres habe ich irgendwo weitab im Hochschwarzwald nachts ein verlassenes Auto quer über der Landstraße gefunden. Da ging mir dann auch die Pumpe, als ich dann abgesichert habe.
Aimee
jessi81
24.11.2006, 18:11 Uhr
zu: Wildunfall
Hallo!
Danke für die Antworten!
Also war es nicht allzu schlimm, dass ich nicht angehalten habe, wie ich aus einigen Beitragen rausgelesen habe!
Wenn er am Strassenrand irgendwie gewunken hätte oder sonstiges dann müsste man schon anhalten, klar!
Wahrscheinlich hat er echt erstmal im Restaurant ein Tisch für Weihnachten bestellt! *g*
schweinepriester
19.12.2006, 01:57 Uhr
zu: Wildunfall
ruft nicht ungefragt die Sheriffs an. Es könnte sein, dass der Fahrer was getrunken hat und gar keine Polizei will. Wenn jemand will, dass die Polizei kommt, dann macht er sich schon bemerkbar.
Also: Maul halten und nicht immer die Polizei rufen
Chrisx021983
19.12.2006, 13:31 Uhr
zu: Wildunfall
@ schweinepriester
Gerade wenn der Fahrer was getrunken ( kann ja sein das man es ihm ansieht ) hat würde ich die Polizei!!!!!!
Wer weiss ob nicht meine Kinder die nächsten sind die von dem Besoffenen über den Haufen gefahren werden.
Aimee
19.12.2006, 19:13 Uhr
zu: Wildunfall
Ähm, mittlerweile habe ich auch Erfahrung mit Wildschaden. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Revierförster. Aber wenn keine Personen zu schaden gekommen ist, kann das gleich mal eine Stunde dauern, bis der dann anrückt.
Wir hatten das Problem, das fast menschengroße Reh lebte noch und schnaubte im Scheinwerferlicht. Es war aber schon gelähmt. Nach einer viertel Stunde kam zufällig ein Jägerpärchen im Geländewagen vorbei. Nachdem ich den Verkehr angehalten hatte, hat er es mit 4 (!) Schüssen erlöst. Später kam der Jagdpächter und erledigte den Rest.
Aimee
carhol
19.12.2006, 19:46 Uhr
zu: Wildunfall
... und warum bist du nicht einfach nochmal darüber gefahren?
wäre humaner gewesen.
holger
Aimee
20.12.2006, 10:16 Uhr
zu: Wildunfall
na super. Nochmal drüber fahren! Hast Du eigentlich eine Ahnung wie groß so ein Reh ist!
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte
Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?
Vor alkoholisierten Autofahrern
Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn
Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte
Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?
Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
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