Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
27.09.2006, 08:44 Uhr

BAB 57 Kreuz Kaarst

Hallo,

kennt sich jemand von euch dort aus? Ich habe ziemliche Probleme, wenn ich nach Kaiserswerth muss. Auf der Karte habe ich gesehen, dass ich auf die BAB 52 hätte fahren müssen, habe aber die Abfahrt nicht gesehen. Ich bin dann irgendwo in der Pampa gelandet und auf der Gegenspur wieder zurück.
Irgendwann habe ich's dann gefunden.
Die Rückfahrt gestaltete sich noch schlimmer.
Da steht zwar irgendwann mal ein klitzekleines Schild "Köln", aber dann kommt nichts mehr. (Ich bin auf dem Messegelände 'rumgegurkt :-( .)
Die BAB 52 ist ausgeschildert, aber da steht dann MG... und dahin wollte ich ja nun auch nicht. Aachen, Wuppertal, Roermond, Duisburg habe ich alles gelesen, aber von Düsseldorf scheint es keinen plausiblen Weg nach Köln zu geben. Also wieder in die Innenstadt. In Büderich 'rumgegurkt (B 9)... und dan in Neuss endlich die BAB 57 wiedergefunden. *schweissvonderstirnwisch*
Hat jemand eine leichter zu verstehende Beschreibung wie ich von D wieder nach K komme? Die Stippvisite Köln-Düsseldorf und zurück kostete mich sage und schreibe 2 Stunden und 125 km!
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
27.09.2006, 09:33 Uhr

zu: BAB 57 Kreuz Kaarst

Hallo Kahleberger,

ich hab' gewusst, dass jetzt so etwas kommt!
»...vielleicht ist das der Grund, warum es keine Wegbeschreibung auf der BAB gibt??«
Na, gerade dann, müssten die D'dorfer doch froh sein, die Kölner so schnell wie möglich wieder los zu werden. GRRRMPF! :-(
Zu dem Thema kennst du mir keine Empfhelung geben, oder?
...oder spielst du jetzt die D'dorfer Verweigerungstaktik? ;-)

»es soll bei euch ja kaum noch Bäume geben ... :-(«

...schon mal im Stadtgarten, Stadtwald, Grüngürtel, in der Wahner Heide, Königsforst, am Aachener Weiher, Decksteiner Weiher, im Volksgarten,... gewesen?
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 22:33 Uhr

zu: BAB 57 Kreuz Kaarst

Wenn Du auf der A 44 bist Richtung Düsseldorf/Velbert, verlasse an der 2. Ausfahrt nach der Rheinbrücke die Autobahn in Fahrtrichtung Kaiserswerth. Selbst meine Frau kann das...

Von Kaiserswerth fahre zurück auf die Autobahn 44. ( Hinweis Flughafen beachten) Richtung Mönchengladbach. Dann auf die A 57 Richtung Köln.
Oder A44 Richtung Velbert. Dann weiter auf die A 3 Richtung Köln. (meist sehr viel Verkehr)

Nimm immer den Hinweis mit dem Flughafen zur Hilfe. Hier ist auf jeden Fall die A 44.....

Im übrigen haben die Düsseldorfer die Kölner lieb...
Wir behandeln die wie ein teures Gemälde....

(aufhängen....)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
27.09.2006, 23:06 Uhr

zu: BAB 57 Kreuz Kaarst

Hallo Warnecke,

»Richtung Mönchengladbach. Dann auf die A 57 Richtung Köln.
Oder A44 Richtung Velbert. Dann weiter auf die A 3 Richtung Köln. (meist sehr viel Verkehr)«


Genau. Deshalb wollte ich nicht die A 3 benutzen. Die ist ja schon ab LEV zu.
Dann war Richtung MG also doch richtig? Vielen Dank!
Herrje, wenn doch nur jemand hier wäre, der sich um sinnvolle Beschilderungen kümmert und dies an den verantwortlichen Stelle auch vorbringt.

»Im übrigen haben die Düsseldorfer die Kölner lieb...
Wir behandeln die wie ein teures Gemälde....

(aufhängen....)«


Morgen werde ich wieder in die verbotene Stadt reisen. Aufgehängte Kölner habe ich noch nie gesehen... nur 'Rumhänger, die zur Mittagspause geweckt werden müssen... da Beamtenstadt. ;-)

Danke für die Wegbeschreibung. Ich denke, ich werd's jetzt auf Anhieb finden.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
27.09.2006, 23:24 Uhr

zu: BAB 57 Kreuz Kaarst

vielleicht vorher in Straßenkarten schlau machen...

Vergess Dein Visum nicht..

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen