Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NeuerTeilnehmer1
31.08.2006, 07:59 Uhr

Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Hallo,

ich habe seit 2 Tagen einen Wagen gemietet, und gestern ist mir aufgefallen das er einen kleinen Steinschlag links oben in der Windschutzscheibe hat, allerdings kann ich nicht sagen ob er schon war als ich ihn gemietet hatte oder nicht. Beim normalen Fahren, sieht man ihn nicht wirklich - aber irgendwie ist es mir gestern aufgefallen.

Jetzt würde ich gerne wissen, wer haftet ?
Muss ich für die Reparaturkosten aufkommen, wird soetwas überhaupt repariert oder wie funktioniert dass und kann man irgendwie feststellen ob der Steinschlag schon vorher vorhanden war ?

Gruß
Teilnehmerin1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
31.08.2006, 09:45 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Mangels Ahnung meinerseits rate ich einfach mal: Im tgl. Mietpreis des Wagens ist doch bestimmt eine Versicherung mit drin für solche und andere Fälle?
Wie gesagt, nur geraten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
31.08.2006, 12:32 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

schau mal in den vertrag. vielleicht ist der schaden dort schon erfasst (d.h. er war schon vorhanden). dann hast kein problem.
sonst für zukunft:
immer wagen vor übergabe mit vermieter anschauen und auf schäden hinweisen und diese vermerken lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NeuerTeilnehmer1
31.08.2006, 14:43 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Wir haben den Wagen m. dem Vermieter vorher angeschaut, er hat ein paar Kratzer die ich auch gesehen habe aufgeschrieben.

Aber normalerweise merkt man einen Steinschlag doch, oder ?

Bin den Wagen ja nur knapp 2-3 mal gefahren und hab nichts besonders gemerkt d.h. einen knall oder so...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
31.08.2006, 15:37 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Mietwagen sind doch meistens gut versichert, also mindestens Teilkasko, da dürfte sowas abgedeckt sein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
31.08.2006, 16:34 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Was hast du davon, wenn du 500 oder mehr € SB hast?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Ein Steinschlag geschieht ja nicht durch die Schuld des Fahrers. Ich habe noch nie ein Fahrzeug gemietet, würde aber denken, dass solche Fälle im Vertrag mit verankert sein müßten. Steht nicht im Kleingedruckten des Vertrages drinnen, wie man sich in solchen Fällen (oder auch bei Beschädigung durch unbekannt) verhält?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NeuerTeilnehmer1
31.08.2006, 20:12 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

Hallo,

wollte nur kurz bescheid sagen - dass es sich erledigt hat :) - alles ohne Probleme abgelaufen.

Muss nichts zahlen usw, weil der Steinschlag schon vorher vorhanden war.

Ein Dickes Danke trotzdem für eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
03.09.2006, 15:08 Uhr

zu: Steinschlag - Mietwagen - wer zahlt ?

ich hätte den wagen einfach so abgegeben und so getan als hätte ich nix gemerkt... kann zwar nicht immer gutgehen, aber diese "ausrede" kann man ja kaum aufdecken... ein steinschlag kann ja auch beim parken passieren...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt