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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
25.08.2006, 07:47 Uhr

TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo,

eine Bekannte war mit ihrem Ford Galaxy beim TÃœV und hat die Plakette nicht erteilt bekommen.

Bei ihrem Wagen ist die Airbag-Kontrolleuchte ein "Dauerbrenner"....eigentlich schon, seit sie den Wagen gekauft hat.
Damit war sie bei Ford und die sagten, das sei halt so, habe aber überhaupt keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit. Sie brauche keine Bedenken zu haben, dass der airbag irgendwann mal plötzlich ohne Anlass ausgelöst wird.

Nun hat ihr der TÃœV, die brennende Kontrollechte unter
"erhebliche Mängel" eingestuft und die Plakette nicht erteilt.

..um die 80 Euro hat sie ausgegeben. Was nun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
25.08.2006, 08:14 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Na, reparieren lassen. Die brennende Kontrollleuchte ist ein erheblicher Mangel und in der Regel ist das Airbagsystem dann ohne Funktion. Die angebliche Aussage des Ford-Händlers ist ein Witz.

mfg

Stefan

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25.08.2006, 08:32 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo Stefan Süssmann,

danke für die schnelle Antwort.

Natürlich MUSS sie das nun reparieren lassen. Nur,

wenn Ford sagt, der Mängel sei unerheblich, geht sie doch davon aus, dass das stimmt.
Sie ärgert sich halt über das viele Geld das sie ausgegeben hat und nun noch mehr ausgeben muss.
Wir hatten überlegt, vielleicht mit dem Mängelbericht zu Ford zu gehen, dabei auf deren Aussage zu verweisen, der Mängel sei irrelevant und darauf zu bestehen, dass Ford den Mängel behebt?

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25.08.2006, 09:14 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo heuschrecke,

das ist ein Missverständnis.
Sie hat den Wagen bei Ford gekauft, weil ihr Vater Prozente bekam.

Das ist ja das Ärgerliche: Ford selbst sagte, dass alles in Ordung so sei...

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25.08.2006, 09:33 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

also nix mit Entschädigung für TÜV-Kosten, Reparatur auf Kulanz, oder so?

...erstmal, Danke.
Gruß
steinboeckin

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25.08.2006, 11:20 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Also nochmal,
gaaaanz langsam:

Sie hat den Wagen bei Ford gekauft, im Werk!
Beim Kauf hat man ihr gesagt, dass das dauernde Brennen der Kotrolleuchte unerheblich ist. und keinen Einfluss auf die Funktionstätigkeit hat. Das Lämpchen geht beim Starten an, alle anderen Anzeigen erlöschen; nur diese Kontrolleuchte brennt weiterhin. Bisher ist sie immer so damit gefahren.
Nun war der TÜV fällig und der Ärger da.
Deshalb denken wir uns, Ford müsse jetzt das Portemonnaie aufmachen.
Hastes nu' verstanden? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
25.08.2006, 11:36 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Habt ihr Euch die Aussage von Ford schriftlich geben lassen? Nein? Dann habt ihr imho ganz schlechte Karten! Nachher war es bestimmt so, dass der Ford Mitarbeiter, der mittlerweile gar nicht mehr für Ford arbeitet, gesagt hat, dass es ganz normal ist, dass die rote Lampe leuchtet, wenn die HANDBREMSE angezogen ist ;-)

Ford wäre schon blöd, wenn man diese gravierende Fehlinfo von damals heute noch zugibt.

Grüße

Dr.Hasenbein

PS: Vielleicht muss nur der Stecker unter dem Sitz angelötet werden. Ist jedenfalls bei Renault öfter mal der Fall.... sollte aber dennoch DRINGEND gemacht werden

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25.08.2006, 11:44 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo dr. Hasenbein,
danke für die Antwort.
Ich werde ihr raten, trotz nicht vorhandenen schriftlichen Kram, Ford einen Besuch abzustatten.
Ich werde gegebenenfalls davon berichten.
Bis dann.
Gruß
steinboeckin

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25.08.2006, 12:56 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Warum hat sie nicht vor dem TÜV-Besuch einfach eben die die Lampe rausgedreht? Unabhängig davon, was die Fordleute sagen, kann man sich doch denken, dass der TÜV sowas nicht ignoriert.

Würde erstmal bei Ford den Fehlerspeicher löschen, gut möglich, dass da noch ein Fehler drin ist, weil irgendwann mal ein Stecker gelöst war oä.

Gruß

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
25.08.2006, 13:16 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

@ Dr.Hasenbein,

Die stecker werden nicht angelötet, sondern entfernt und dann werden die Kabel direkt miteinander verbunden da man in dem fall von einem zu grossen übergangswiderstand ausgeht.

Gruss
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
25.08.2006, 13:19 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

@AngryAngel

Warum hat sie nicht vor dem TÃœV-Besuch einfach eben die die Lampe rausgedreht?

Das will ich erleben wie das gerade eben gehen soll!!

Dafür muss erstmal die Tachoeinheit demontiert werden, und je nach Modell kann man dafür einen Halben Tag locker einplanen!!

Gruss
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
25.08.2006, 14:06 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Bei meinem Ex-Corsa (hatte das gleiche Problem) hat der komplette Vorgang inklusive Zusammenbau 10 Minuten gedauert.

Keine Ahnung, wie lange das bei nem Galaxy dauert. Wäre auf jeden Fall sinnvoller als eine Wiedervorführung gewesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
26.08.2006, 08:55 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

"Warum hat sie nicht vor dem TÜV-Besuch einfach eben die die Lampe rausgedreht? Unabhängig davon, was die Fordleute sagen, kann man sich doch denken, dass der TÜV sowas nicht ignoriert.
"

Eine Airbag-Kontrollleuchte, die garnicht an geht, ist auch ein erheblicher Mangel :-)

mfg

Stefan

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26.08.2006, 14:55 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Wird dem Prüfer aber kaum auffallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
29.08.2006, 08:19 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

"Wird dem Prüfer aber kaum auffallen.
"

Dann hat er schlecht geprüft.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
29.08.2006, 10:07 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hi steinboeckin,

ich denke, der FORD-Händler wird so kulant sein, den Fehler mindestens einzugestehen.
Wichtig dabei: immer freundlich bleiben!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
30.08.2006, 06:55 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo ihr,

erst einmal Danke für die weiteren gutgemeinten Ratschläge.

"...Wichtig dabei: immer freundlich bleiben!"...
"...Wichtig dabei: immer hartnäckig bleiben!"

;-)
...die Beschwerdeführerin zeichnete sich durch eine freundliche Hartnäckigkeit aus... oder: hartnäckige Freundlichkeit?...;-)

Der WDR, hat während der "Lokalzeit" immer mal ein Thema, zu dem man sich äusseren kann. Diese Woche ist in "...wie klappt's eigentlich mit...?"
- der Elektronik im Auto,
Thema.
Aufhänger waren zwei Mädels, ich glaube aus BI, die erst vom gerufenen ADAC oder Werkstattdienst, oder so, aus ihrem Auto "gerettet" werden konnten. Die Zentralverriegelung liess sich nicht aktivieren, weil die Batterie leer gelaufen war.
Nächsten Dienstag werden die Antworten gesendet.

Die Bekannte sträubt sich aber ihren Fall dort per Tel./ Mail zu schildern:
Neues Auto bei Ford gekauft.
Airbag- Kontrolleuchte als Dauerbrenner.
Bei Nachfrage, MÜNDLICHE Bestätigung erhalten: keine Funktionsbeeinträchtigung.
Jetzt zur HU und
keine Plakette erhalten, wegen erheblicher Mängel, nämlich der dauernden Airbag-kontrollbeleuchtung.
Was nun? ...oder so.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
21.09.2006, 08:00 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo,

ich will nur Bescheid geben. Alle Freundlichkeit und Hartnäckigkeit hat nichts ergeben. Sie kann nichts schriftliches vorweisen.
Es ist so gelaufen, wie Stefan Süssmann befürchtet hat.

»Eine Airbag-Kontrollleuchte, die garnicht an geht, ist auch ein erheblicher Mangel :-)«
und
»Dann hat er schlecht geprüft.«
... :-/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
21.09.2006, 08:31 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Mit anderen Worten Du hast jetzt eine neue Plakette aber keinen funktionierenden Airbag !?!?

Na herzlichen Glückwunsch.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
23.09.2006, 07:53 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo Stefan Süßmann,

» ...Mit anderen Worten Du hast jetzt eine neue Plakette aber keinen funktionierenden Airbag !?!?... «


»...Ford und die sagten, das sei halt so, habe aber überhaupt keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit. Sie brauche keine Bedenken zu haben, dass der airbag irgendwann mal plötzlich ohne Anlass ausgelöst wird... «

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.09.2006, 12:32 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

@steinboeckin

Was Ford sagt, ist dem TÃœV schnurzpiepegal. Was ist denn nun? Hast du die Plakette oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

@Stefan Süßmann

Warum soll sie denn die Plakette nicht erhalten? Nur weil der Airback nicht richtig funktioniert? Bei älteren Fahrzeugen gibt es auch keinen Airback und die TÜV-Plakette gibt es trotzdem. Gibt es nicht auch Autos, bei denen der Airback trotz Vorrichtung fehlt. Vielleicht sogar der Sicherheit halber (Kindersitz), rausgebaut wurde. Erteilt dann der TÜV irgendwelche Auflagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
23.09.2006, 15:55 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Exakt, Doppelkorn,
die Plakette klebt... auch ohne funktionierende bzw. "lahm gelegte" Kontrollleuchte.

Sie weiss und der TÜV hat es ihr ja bestätigt, dass alle Einrichtungen am und im Auto auch funktionstüchtig sein müssen.

Sie hofft inständig, dass Ford recht hat mit seiner Aussage, die Funktion der airbags sei auch bei nicht funktionierender Kontrolllechte nicht eingeschränkt.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.09.2006, 16:19 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Kann ich nur zu sagen: Typisch Frau, wie man sich so breitschlagen lassen kann, oh man...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
24.09.2006, 00:43 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Hallo Lizzard,

falsch! Nicht typisch Frau, sondern typisch wie Frauen in dieser Beziehung behandelt werden. So muss es heissen und dann gäbe ich dir vollkommen recht. Es ist so!

Eine andere Bekannte war in der Werkstatt, weil sie um Hilfe bat bzgl. ihres Wagens, der unvermittelt Aussetzer hatte. Zweimal war sie da und hat jemanden aus der Werkstatt gebeten, mal mitzufahren. Es wurde lapidar abgetan, mit den Worten, dass könne nicht sein.
Beim dritten mal hat sie ihren Freund geschickt. Und siehe da, es kam jemand mit und der Wagen hatte wieder einen Aussetzer.
Ihm wurde geglaubt... dem Freund, nicht dem Wagen... Einen Tag Werkstatt... diesmal der Wagen... nicht der Freund ;-)... und der Fehler war behoben.
Schick' mir einen Mann 'rüber, der bereit ist, mit ihr zu Ford zu gehen und ich wette, die Sache wird erledigt werden.

Frustrierten Gruß von
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
24.09.2006, 00:45 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

>>>Schick' mir einen Mann 'rüber, der bereit ist, mit ihr zu Ford zu gehen und ich wette, die Sache wird erledigt werden.<<<

Ich hab diese Woche Urlaub. Wohnt deine Bekannte in Berlin? :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
24.09.2006, 00:49 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Nein. Dinslaken.
Gute Nacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
24.09.2006, 01:18 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

Die Frage ist aber, ob man sich das gefallen lassen muss. Wann wurde das Auto gekauft? Ist es weniger als 6 Monate her? Wann wurde die brennende Airbaglampe zum ersten Mal beim Händler reklamiert?

Wenn es weniger als 6 Monate nach dem Kauf reklamiert wurde, Brief schreiben, Frist zur Behebung setzen, wenn die Frist verstrichen ist, ab zum Anwalt. In den ersten 6 Monaten nach dem Gebrauchtwagenkauf gilt die umgekehrte Beweislast, dh., der Händler muss nachweisen, dass ein eventueller Mangel noch nicht vorhanden war, als er das Auto verkauft hat.

Ich gehe hier jetzt davon aus, dass keine Garantie abgeschlossen wurde.

Gruß

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
25.09.2006, 08:32 Uhr

zu: TÃœV-Plakette nicht erteilt

"Sie hofft inständig, dass Ford recht hat mit seiner Aussage, die Funktion der airbags sei auch bei nicht funktionierender Kontrolllechte nicht eingeschränkt.
"

Ja, ja. die Hoffnung stirbt zuletzt.....
Jedenfalls nach den Fahrzeuginsassen.

Ein Fehler im Airbagsystem stellt einen erheblichen Mangel dar, auch wenn manche Leute das nicht wahr haben möchten. Die Vorgaben für die Prüforganisationen sind da eindeutig.

mfg

Stefan

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

So früh wie möglich hochschalten

So spät wie möglich zurückschalten

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen nicht halten