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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubu
24.09.2006, 23:34 Uhr

geblitzt

Hallo leute!
Vor etwas länger als 2 monate wurde ich geblitzt. Bis jetzt habe ich nichts bekommen
Meine frage ist, wann ist das ganze Verjährt?

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24.09.2006, 23:48 Uhr

zu: geblitzt

>>>Meine frage ist, wann ist das ganze Verjährt?<<<

Nach 3 Monaten...

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24.09.2006, 23:54 Uhr

zu: geblitzt

Danke!
Ich wurde am 24.07 geblitzt, das heisst dann, dass wenn ich kein Bescheid bis zum 24.10 bekomme, brauche ich mir keine Gedanken zu machen?

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24.09.2006, 23:57 Uhr

zu: geblitzt

Ist richtig. Wobei ich dazu noch sagen muss, dass selbst jetzt die Chance nur noch bei 20% liegt, dass überhaupt noch was kommt.

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24.09.2006, 23:59 Uhr

zu: geblitzt

Wiso wenn ich fragen darf? Sind 2 Monate schon zu lange?

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25.09.2006, 00:04 Uhr

zu: geblitzt

Also ich würde mir bereits diese Woche Mittwoch keine Sorgen mehr machen. Normal dauert das min. 2 max. 8 Wochen bis Post kommt. Das müsste also spät. bis Mittwoch passiert sein.

Bei mir betrug die längste Zeit bisher 50 Tage nach dem Verstoß an den ich auf Post wartete -.-

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25.09.2006, 00:05 Uhr

zu: geblitzt

Wenn ich noch mal geblitzt werde, kann die Verjährung aufgehoben werden?

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25.09.2006, 00:17 Uhr

zu: geblitzt

Ich denke du wirst deswegen kein Bescheit bekommen, weil es fehlerhaft oder ungültig ist.
Die Messgenauigkeit hat zwar enorm zugenommen in den letzten Jahren, trotzdem landet jedes 6. Bild in der Mülltonne...

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25.09.2006, 00:22 Uhr

zu: geblitzt

Danke schön! Vielen dank!

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25.09.2006, 00:34 Uhr

zu: geblitzt

Moment... Sicher ist die ganze Sache erst nach 3 Monaten und 2 Wochen Postlaufzeit. Solange heißt es also noch Zittern!

Allerdings kann es gut sein, daß nichts mehr kommt. Der häufigste Grund für eine Verzögerung ist die Ermittlung des Fahrers.
Laut Statistik dauert es übrigens in den Ländern Berlin und Hamburg am längsten, bis etwas kommt. Da muß man schon mit 2 1/2 Monaten rechnen.

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25.09.2006, 00:41 Uhr

zu: geblitzt

###Der häufigste Grund für eine Verzögerung ist die Ermittlung des Fahrers.###

Wieso kommt es zu solchen Verzögerungen?
Ich dachte es ist ziemlich einfach den Halter zu finden. Die haben ja das Nummerschield fotografiert!

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25.09.2006, 01:48 Uhr

zu: geblitzt

Ja, aber es geht ja um den Fahrer, und nicht um den Halter. Und wenn der Fahrer nicht der Halter ist, dann muss der Fahrer ja erst ermittelt werden: Dazu kann der Halter als Zeuge befragt werden, man kann versuchen, Den Fahrer anhand des Photos durch nachbarn o.ä. identifizieren lassen, man kann das Blitzerphoto mit Einwohnermeldedaten abgleichen lassen usw.. Und das sind alles Schritte, die Zeit brauchen.
Daher greift man zu solchem Mitteln oft auch erst bei höheren Tempoüberschreitungen.

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25.09.2006, 11:17 Uhr

zu: geblitzt

Also ich bin auf der Autobahn mit 130 geblitzt worden, erlaubt waren nur 80. Dazu muss ich sagen, dass ich in der Probezeit bin. Ich bin auch der Halter des Fahrzeugs.
Darf es eigentlich ein Foto Abgleich gemacht werden? Ich habe gehört, dass es gegen Das Datenschutzgesätz verstösst.

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25.09.2006, 12:17 Uhr

zu: geblitzt

Daß heißt es immer wieder, dem ist aber nicht so, daß hier das Rechtsgut der Verfolgung jener Ordnungswidrigkeit höher wiegt.
Bei dieser Überschreitung werden die Behörden schon einigen Aufwand anstellen, den Fahrer zu identifizieren.

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25.09.2006, 12:34 Uhr

zu: geblitzt

>>>Also ich bin auf der Autobahn mit 130 geblitzt worden, erlaubt waren nur 80. <<<

Tja, dass ist natürlich immer bisschen riskant. Dann lieber gleich um die 250 fahren. Da bist du außerhalb des Erfassungsbereichs -.-

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

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Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Auf Wintersportler achten

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen