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Das FAHRTIPPS-Forum
 Braden
16.06.2006, 01:27 Uhr
Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
Hallo,
bin mit dem Fahrrad nachts gegen ein parkendes Auto gefahren. Die Fahrerin des Autos war in der Nähe und hat schnell die Polizei angerufen. Als die Polizei kam musste ich (33 Jahre) pusten und hatte 3 Promille. Es ist das Erste Mal, daß ich erwischt wurde. Einen Führerschein habe und brauche ich nicht.
Was könnte an Strafe kommen?
 Braden
16.06.2006, 13:50 Uhr
zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
Kann mir denn niemand sagen, was in diesem Fall zu erwarten ist.
 Georg_g
16.06.2006, 15:26 Uhr
zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
»Kann mir denn niemand sagen, was in diesem Fall zu erwarten ist.«
Doch, lies noch mal den Beitrag von Warnecke. Im § 316 StGB findest du den möglichen Strafrahmen. Das exakte Strafmaß legt natürlich der Richter im Einzelfall fest. Mit einer Freiheitsstrafe würde ich jetzt mal nicht rechnen, wenn du nicht gerade (einschlägig) vorbestraft bist.
Übrigens ist es auch möglich, dass dir das Führen eines Fahrrades untersagt wird, solange du nicht eine positive MPU beibringst. Davon wird bislang recht selten Gebrauch gemacht, aber ausgeschlossen ist es nicht, sihe z.B. http://verkehrsanwaelte.de/presse_2005_volltrunken
_auf_dem_drahtesel_behoerde_kann_radfahrverbot_ver
haengen.html
 Braden
16.06.2006, 16:08 Uhr
zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
Der § 316 StGB sagt im Grunde nichts aus. Insbesondere Für jemanden, der nicht vorbestraft ist und als Ersttäter in Erscheinung tritt. Dürfte vielleicht eine MPU u. Geldstrafe kommen? Wie hoch könnte die Geldstrafe sein u.s.w. ?
 Georg_g
16.06.2006, 18:38 Uhr
zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
Naja, so ganz unmöglich ist es nun auch wieder nicht, eine ungefähre Aussage über das zu erwartende Strafmaß zu treffen. Da ich aber kein Anwalt bin und daher die üblichen Strafen nicht genau kenne, kann ich da auch nicht mit detaillierten Angaben dienen. Ohne Vorstrafen und bei einsichtigem Verhalten würde ich 30 bis 40 Tagessätze als normal ansehen (ein Tagessatz ist ein 1/30 des Monatseinkommens).
Genauer wird es dir ein Anwalt sagen können, den ich hier zu Rate ziehen würde.
 Braden
16.06.2006, 20:18 Uhr
zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
Danke, das war ja schon mal eine ungefähre Richtlinie.
 Braden
16.06.2006, 23:59 Uhr
zu: Mit Fahrrad und 3 Promille gegen parkendes Auto
Hallo Heuschrecke,
das weiß sogar ich, daß man erst dann vorbestraft ist, wenn man ab einem Jahr (360 Tagessätze) bekommt. Für eine Straftat betsraft worden zu sein, heißt noch lange nicht, vorbestraft zu sein. Aber in meinem Fall (Prognose) geht es auch um Klugheit und/oder Erfahrungswerte. Und ich glaube, daß Georg_g weiß, was er hier schreibt. Ich halte ihn für kompetent und kann mich mit seiner Aussage durchaus anfreunden. Denn er macht nicht, wie die meisten hier, "bla, bla", sondern kommt faktisch zur Sache.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte
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Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
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Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Die Regel "rechts vor links"
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