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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
07.06.2006, 15:59 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

*LOL*

Sorry, mehr fällt mir dazu nicht ein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
07.06.2006, 17:37 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

*LoL* am besten is es wenn es Mofas gar net mehr gibt, da die nur den Straßenverkehr sogar in der Stadt behindern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.06.2006, 18:11 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

Und ich wäre dafür dass man der deutschen Rechtschreibung mächtig sein sollte, um Mofa fahren zu dürfen ;-))

Wo soll das denn hinführern, Fräulein Jenny? Mit 15 sind die meisten ja noch nichma reif genug sich dem Straßenverkehr anzupassen und sich an die Regeln zu halten.
Frag doch mal im Bundestag nach :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
07.06.2006, 21:19 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

hallo leuz!
mal bitte ruhig bleiben...so abwegig finde ich die idee nicht!
mit 14 wird man strafmündig und es sollte keiner glauben, dass jemand mit 14 wesentlich dümmer ist, als mit 15...ich pers. hätte mit einer umstellung der altersgrenze nicht wirklich nen problem.
lg
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
08.06.2006, 11:44 Uhr

zu: Mofaführerschein mit 14!

"in frankreich ist es derzeit so dass die 14-jährigen dort auch schon roller fahren dürfen, und die versicherungskennzeichen kosten dort (soweit ich weiß) 700 EURO... wenn das in deutschland so wäre...oh schreck "


Warste schonma in Frankreich?? Wenn ja dann zeig mir bitte mal den Roller der da mit Nummernschild rumfährt ;-)
Denn da brauchen die gar kein Nummernschild, die 50 ccm Roller. Zumindest war es so als ich vor 2 Jahren mal dort war.
Ob die da überhaupt sowas wie Pflichtversicherung haben?! Geschweige denn nen Rollerführerschein!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten