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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
28.05.2006, 14:52 Uhr

Vorfahrt auf der Autobahn

Auf der Ausfahrt einer Raststätte, münden zwei Fahrspuren auf eine gemeinsame Beschleunigungsspur.
Ich komme von der linken Fahrspur, die paralell zur Autobahn verläuft. Hat der, der von der rechten Spur kommt, deshalb Vorfahrt? Oder habe ich diese, weil ich mich auf der durchgehenden Fahrbahn befinde.
An einem Autobahnkreuz hätte ich in diesem Fall doch auch Vorfahrt. Der von rechts kommende erkennt doch nicht, ob ich mich schon auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn befinde.
Liege ich falsch, wenn ich meine, dass die Rechts- vor links-Regelung auf oben beschriebener Raststätte (genau wie auf der Autobahn selbst) nicht gilt.
Hilfreich wäre mir ein Hinweis auf einen Paragraphen, da ich im Streit war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.05.2006, 15:06 Uhr

zu: Vorfahrt auf der Autobahn

Hier konkurrieren § 8 Abs. 1 StVO (der die rvl- Regel betrifft) mit § 18 Abs. 3 (betr. die Vorfahrt der durchgehenden Fahrbahn).

Der § 18 Abs. 3 beschreibt einen Sonderfall, bei dem § 8 Abs. 1 nicht anzuwenden ist. Der, der von rechts kommt, müßte also, wenn Verkehrszeichen nichts anderes anzeigen, Vorfahrt gewähren.

Dieses Vorfahrtsrecht ist aber mit Vorsicht zu genießen, da viele das nicht wissen. Auch hier gilt nicht zuletzt immernoch § 1 der StVO. Im Übrigen gibt es auch Stellen, an denen die von rechts kommende Fahrbahn die Durchgehende ist. In unübersichtlichen Fällen soltle die Bebauung bzw. Beschilderung aber eindeutig sein!

Ich kenne beispielsweise ein AB- Kreuz, in dem der Verkehr auf der parallel zur Hauptfahrbahn verlaufenden Nebenfahrbahn Vorfahrt gegenüber dem von rechts kommenden Verkehr gewähren muß. Eine recht ungewöhnliche Kostellation, die aber an dieser Stelle deutlich durch Fahrbahnbegrenzungen (die also die von rechts kommende Fahrbahn als die durchgehende definiert) und VZ gekennzeichnet wird.

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28.05.2006, 15:07 Uhr

zu: Vorfahrt auf der Autobahn

oh, warnecke, wir sind mal wieder anderen Meinung :)
Das Raststättengelände ist Nebenfahrbahn einer BAB. Und dort gilt nicht rvl, sondern der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat gemäß § 18 Abs. 3 StVO Vorfahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
28.05.2006, 16:29 Uhr

zu: Vorfahrt auf der Autobahn

Gerade hatte ich in einem anderen Fred was über Prozesshansel gesagt... und jetzt kommt ihr *fg*

Mit Paragraphen kann ich hier zwar nicht dienen, meine pragmatische Auffassung lautet aber: Wer weiter hinten ist, lässt den, der weiter vorne ist, vor. Und wenn ich nicht weiß, ob der andere mich vorlässt oder mir in die Seite brackert, lass ich ihn lieber vor. Wozu braucht's da Paragraphen???

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28.05.2006, 17:20 Uhr

zu: Vorfahrt auf der Autobahn

Es ging um eine reine Beantwortung einer Vorfahrtsfrage, die auftauchte, weil wir bremsen mussten. Der von rechts kommende hatte ja gar nicht nach uns geschaut. Und weil wir uns sicher waren, das er uns in die Seite brackert haben wir gebremst. Ich wollte lediglich die Vorfahrtsfrage beantwortet haben. Danke!
Wenn wir uns alle so verhalten, wie der Wächter im All, wozu gibts dann eigentlich die Fahrschule?
Mich interessiert lediglich die Antwort auf die Frage, auf die es bei der Prüfung keine Fehlerpunkte gäbe

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28.05.2006, 17:22 Uhr

zu: Vorfahrt auf der Autobahn

Im Falle eines Unfalls hätte man von zivilrechtlicher Seite die Schuld bestimmt geteilt, denn im Allgemeinen ist so eine Einmündung meist gut einsehbar und ein Unfall oft vermeidbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.05.2006, 20:08 Uhr

zu: Vorfahrt auf der Autobahn

danke, finde ich schön, wenn man sich Arbeit teilen kann!

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