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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heart2044
25.05.2006, 23:12 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

@Julie: Schon mal ein Schleudertrauma gehabt oder unter schock gestanden? Da kann viel hinterher kommen, auch wenn es erst so scheint als wäre nichts! ;)

Aber mach dich erstmal nicht verrückt! Es scheint ja "erstmal" nur ein Verdacht zu sein!

Was jetzt kommen kann, kann ich dir leider nicht sagen. Aber:

Viel Glück, das alles gut läuft! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.05.2006, 14:06 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

Ein solches Strafverfahren ist ganz normal, wenn bei einem Autounfall irgendwer verletzt wurde, auch wenn es sich nur um einen Kratzer handeln würde. Bei kleineren Verletzungen werden diese Verfahren in der Regel wegen geringer Schuld oder mangelndem öffentlichen Interesse (wenn der Verletzte nicht Strafantrag gestellt hat) eingstellt, eventuell auch gegen Zahlung einer Geldauflage.
Wenn du Sicherheit haben willst, dann solltest du einen Anwalt aufsuchen, der kann dann mal einen Blick in die Akten werfen und dann beurteilen wie das Verfahren ausgehen wird, bzw sich auch mit der Staatsanwalt auf eine Einstellung einigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
26.05.2006, 14:14 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

Hi,

bleib erstmal ruhig, keine Panik... Bist du rechtsschutzversichert? Wenn ja, dann ab zum Anwalt. Ansonsten: Wenn du Glück hast, wird das Verfahren eingestellt, wenn du Pech hast gehts weiter... Aber mach dir deswegen keinen Kopf, das bringt dich auch nicht weiter. Warts einfach ab.

mfg
Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.05.2006, 15:41 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

die ermittlung ist normal. war bei mir damals auch (1999). am ende hat die versicherung bezahlt und es der starfrechtliche teil wurde eingestellt.
geh aber zu einem anwalt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.05.2006, 12:10 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

Dieser "Schock" ist aber keine Verletzung. Jemand , der nach einem Unfall etwas durch den Wind ist, dem dichtet der Volksmund gerne "einen Schock" an. Doch irgendein medizinischen Krankheitsbild in der Richtung gibt es nicht.
Ein "Schock" ist ein lebensbedrohliches Mißverhältnis zwischen Blutbedarf und relativem oder absoltuen Blutangebot im Körper, also etwas völlig anderes, als das, was man so umgangssprachlich "Schock" nennt.

Alle bewerten immer diesen ...nennen wir es mal "psychischen Schock" etwas über.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

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