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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heart2044
25.05.2006, 23:12 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

@Julie: Schon mal ein Schleudertrauma gehabt oder unter schock gestanden? Da kann viel hinterher kommen, auch wenn es erst so scheint als wäre nichts! ;)

Aber mach dich erstmal nicht verrückt! Es scheint ja "erstmal" nur ein Verdacht zu sein!

Was jetzt kommen kann, kann ich dir leider nicht sagen. Aber:

Viel Glück, das alles gut läuft! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.05.2006, 14:06 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

Ein solches Strafverfahren ist ganz normal, wenn bei einem Autounfall irgendwer verletzt wurde, auch wenn es sich nur um einen Kratzer handeln würde. Bei kleineren Verletzungen werden diese Verfahren in der Regel wegen geringer Schuld oder mangelndem öffentlichen Interesse (wenn der Verletzte nicht Strafantrag gestellt hat) eingstellt, eventuell auch gegen Zahlung einer Geldauflage.
Wenn du Sicherheit haben willst, dann solltest du einen Anwalt aufsuchen, der kann dann mal einen Blick in die Akten werfen und dann beurteilen wie das Verfahren ausgehen wird, bzw sich auch mit der Staatsanwalt auf eine Einstellung einigen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
26.05.2006, 14:14 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

Hi,

bleib erstmal ruhig, keine Panik... Bist du rechtsschutzversichert? Wenn ja, dann ab zum Anwalt. Ansonsten: Wenn du Glück hast, wird das Verfahren eingestellt, wenn du Pech hast gehts weiter... Aber mach dir deswegen keinen Kopf, das bringt dich auch nicht weiter. Warts einfach ab.

mfg
Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.05.2006, 15:41 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

die ermittlung ist normal. war bei mir damals auch (1999). am ende hat die versicherung bezahlt und es der starfrechtliche teil wurde eingestellt.
geh aber zu einem anwalt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.05.2006, 12:10 Uhr

zu: nochmal zu: Autounfall

Dieser "Schock" ist aber keine Verletzung. Jemand , der nach einem Unfall etwas durch den Wind ist, dem dichtet der Volksmund gerne "einen Schock" an. Doch irgendein medizinischen Krankheitsbild in der Richtung gibt es nicht.
Ein "Schock" ist ein lebensbedrohliches Mißverhältnis zwischen Blutbedarf und relativem oder absoltuen Blutangebot im Körper, also etwas völlig anderes, als das, was man so umgangssprachlich "Schock" nennt.

Alle bewerten immer diesen ...nennen wir es mal "psychischen Schock" etwas über.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt