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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnappi
25.05.2006, 14:35 Uhr

Führerschein mit 17 --> 18

Hallo! Ich habe mit 17 den Führerschein (begleitetes Fahren) gemacht. Jetzt bin ich 18, war aber noch nicht bei der Kreisverwaltung um meinen "neuen" Führerschein abzuholen. In wiefern ist der "alte" noch gültig? Darf ich damit jetzt auch schon alleine fahren?
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
25.05.2006, 14:46 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Nein, ich glaube du darfst erst alleine fahren, wenn du den neuen Führerschein in den Händen hälst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusteblume
25.05.2006, 15:12 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Ja, darfst du. Habe auch meinen Führerschein mit 17 gemacht und in dem steht drin, dass ich bis 17 nur in Begleitung fahren darf, der Führerschein allerdings auch noch 3 Monate nachdem ich 18 geworden bin, gültig ist. Kannst also problemlos noch mit deinem "alten" Führerschein fahren, solange du die 3 Monate noch nicht überschritten hast.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können