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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Itachi
17.05.2006, 21:20 Uhr

Führerschein sichergestellt

Guten Tag zusammen

Ich hab ne Frage bezüglich meines Führerscheins (A/B), der sich z.Z in polizeilichem Gewahrsam befindet. Dazu kam es folgendermaßen.

Ich hab versucht mit meinem Motorrad einen LKW zu überholen, weil der mich ziemlich angekotzt hat (...)
Das ganze hat sich in nem rechtsbogen abgespielt ( und ja, das war dämlich, weiss ich auch, aber im Eifer des Gefechts...). Die Entscheidung zu überholen beruhte darauf, dass ich rechts am LKW vorbeisehen konnte und mir die letzte PKW-Marke der entgegenkommenden Autos gemerkt hatte. Dummerweise waren die zwei letzten Autos sowohl von der Marke wie auch farblich übereinstimmend...
Wie dem auch sein, der musste wegen mir ausweichen ( oder hat es versucht, er war schon hinter mir als ne Lenkbewegung kam) und is rechts in nen kleinen Graben rein gerutscht.
Verletzt wurde zum Glück niemand und auch der Sachschaden begrenzt sich auf ca. 500€. Die Stelle war ausserorts und es befand sich kein Überholverbot dort.


Die Polizei hat mir am nächsten morgen den Führerschein "sichergestellt" wegen fehlerhaftem Überholen.

Nun zu meinen Fragen:
1. Dürfen die das eigentlich, wenn noch kein Strafurteil vorangegangen ist?
2. Was erwartet mich ungefähr? (Der Beamte meinte dass mir schlimmsten Falls ein Fahrerlaubnisentzug (6 Monate) droht, aber ich hatte eher den Eindruck, dass er nich viel Plan hatte wovon er eigentlich redet.)
3. Wielange dauert es ca., bis ich Post bekomme?

Achja, ich bin jetzt 19, hab/hatte den Führerschein seit ich 16 geworden bin (A1 d.h keine Probezeit mehr), A und B seit gut einem Jahr. Bisher keine Vorfälle, ausser, dass ich zweimal mit 10km/h innerorts geblitzt worden bin.

Danke fürs lesen und evtl. Antworten :)

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29.05.2006, 15:49 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

5 Jahre Haft halte ich doch ein wenig für übertrieben und unwahrscheinlich, aber würdest du bitte mal deine Quellen zitieren @ Holger.

Also Post hab ich bisher immernoch nicht bekommen, wielang dauert denn sowas ungefähr?

Nach meinen recherchen erwartet mich ein Fahrverbot zwischen 1-3 Monaten + Geldstrafe und Punkte, schlimmstenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis.

Falls mir die Fahrerlaubnis für 6+ Monate entzogen wird, dürfte ich dann doch theoretisch immernoch mit dem Auto fahren, oder? Eine Entzug der Fahrerlaubnis ist meines Wissens Klassenspezifisch und würde sich in meinem Fall auf die Klasse A beziehen.

Achja, ein Bekannter von mir hatte mal mit einem PKW einen Unfall gebaut wegen erhöhter Geschwindigkeit. Er ist am Kurvenausgang bei nasser Fahrbahn auf die Gegenfahrspur gerutscht, in den Graben gefahren und hat sich zweinmal überschlagen. Dabei wurden 2 Personen verletzt, eine davon musste ins Krankenhaus (weiss nicht genau wegen was, irgendeine Verletzung am Schädel).
Abgesehen davon, dass sein Führerschein nicht "sichergestellt" wurde und er trotz Probezeit nur eine Nachschulung besuchen musste, durfte er ein knappes halbes Jahr auf ein Strafurteil warten.
Nun, ich hab ehrlich gesagt keine Lust ein halbes Jahr auf ein Urteil zu warten, insbesondere wenn mich dann noch die eigentliche Strafe erwartet. Mein Vater meint ich sollte Rechtsschutz beanspruchen, was meint ihr?

MfG

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29.05.2006, 15:58 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

soweit ich weiß, bezieht sich ein Entzug der Fahrerlaubnis auf alle Klassen. Rechtsschutz würde ich auf jeden Fall beanspruchen.

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27.06.2006, 15:06 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

So, hab nun heute endlich Post vom Amtsgericht bekommen und nicht schlecht gestaunt.

Nach nun fast 2 ganzen Monaten haben sie es erst fertig gebracht die ( wie ich anmerken darf, überraschend lebendig und lebhafte) Anklageschrift runterzutippen. Das Hauptverfahren soll nun erst noch beginnen.

Da frag ich mich doch: wozu noch ein Fahrverbot? Die Bearbeitungszeit von Väterchen Staat wird die Strafe wohl bei Weitem übertreffen.
Und das wo doch gerade der Nationalstolz zurückgekommen ist. Schade eigentlich.

Nunja, was soll man machen, danke fürs lesen.
MfG

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27.06.2006, 18:13 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

Na ja, jetzt verpasst der TE die Gelegenheit, so ein tolles Fähnchen an seinem Motorrad zu befestigen ;-)

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27.06.2006, 19:43 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

@sonhol:

hast gestern wohl dieselbe sendung gesehen wie ich.

übrigens: profis schweissen sich halterungen auf die kotflügel (siehe staatskarosse). da halten die fähnchen auch.

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05.06.2008, 09:22 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

Man hat mir gesagt solange der FS nur sichergestellt ist, darf ich mit dieser Bescheinigung noch bis zur Verhandlung fahren. Nur bei einer Beschlagnahmung sei direkt fahrverbot. Was nun??? Britta

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.06.2008, 17:28 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

darfst NICHT fahren, ist ja auch logisch, sonst hätte man dir die karte ja auch lassen können.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Geschwindigkeit

Von den Sichtverhältnissen

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Beide Pkw

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw